Autor Thema: Gehalt bei zwei Entgeltstufen  (Read 2141 times)

klaram

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Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« am: 27.08.2020 12:33 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Gehalt bei zwei verschiedenen Entgeltstufen.
Mein Beschäftigungsverhältnis sieht so aus, dass ich bis Mitte Auguste mit 50% in der E13/2 eingruppiert war.
Seit Mitte des Monates habe ich nun anteilig 37,5% eine E13/2 und zu 25% eine E11/2. Es sind zwei Verträge, der Arbeitgeber ist aber jeweils identisch.

Ich habe nun mein Gehalt überwiesen bekommen und es sind rund 80 Euro weniger als in den Vormonaten (mit 50% E13/2).
Ich habe mich schon sehr gewundert. Da ich noch keine Gehaltsabrechnung bekommen habe, warte ich mit der Nachfrage an die Bezügestelle, bis ich diese vorliegen habe.

Meine Frage ist nun: Ist das plausibel, dass es weniger ist als vorher? Oder klingt das eher nach einem Berechnungsfehler?

Danke vorab!

Mücke

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #1 am: 27.08.2020 12:51 »
Warum sollte das nicht plausibel sein?
Und im Zweifel solltest du bei EG13 doch der Grundrechenarten fähig sein und kannst es selbst ausrechnen.

Spid

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #2 am: 27.08.2020 13:08 »
Das ist nicht plausibel, weil grob überschlagen das neue Bruttoentgelt knapp 400€ über dem alten liegt.

klaram

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #3 am: 27.08.2020 13:18 »
@Spid: Genau, so hatte ich es mir auch ausgerechnet.

Spid

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #4 am: 27.08.2020 13:25 »
Die Differenz kann sich in etwa ergeben, wenn der AG für die Entgeltansprüche der zweiten Monatshälfte anstatt LStKl 3 LstKl 6 verwendet hat.

klaram

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #5 am: 27.08.2020 13:30 »
@Spid: Über verschiedene Lohnsteuerklassen habe ich auch schon nachgedacht, wobei das ja eigentlich im Falle desselben AG nicht der Fall ist, oder? Also sollte doch (in meinem Fall) nur die Lohnsteuerklasse 1 gelten.

Spid

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #6 am: 27.08.2020 13:35 »
Ja, steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind zwei arbeitsrechtlich getrennte Arbeitsverhältnisse zum AG stets ein Arbeitsverhältnis. Das hindert AG aber nicht daran, es falsch zu machen.

klaram

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Antw:Gehalt bei zwei Entgeltstufen
« Antwort #7 am: 27.08.2020 17:56 »
@spid: Ja, da hast du wohl recht!