Autor Thema: Betriebsarzt  (Read 4235 times)

Klimaaxt

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Betriebsarzt
« am: 27.08.2020 13:27 »
Hallo Zusammen,

die Dienststelle hat ein Schreiben an die Einrichtungen (KiTas/Krippe u.s.w.) raus gegeben ohne den PR im Vorfeld zu informieren oder ins CC zu nehmen. (anderes Thema)
Zum Sachverhalt:
"im Bezug auf die sogenannten Risikogruppen ist beabsichtigt, die Kolleginnen und Kollegen, die von einer der u. g. (nach RKI) Erkrankungen betroffen sind, unabhängig von der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigungen im Rahmen der Fürsorgepflicht einen Termin beim Betriebsarzt wahrnehmen zu lassen..." (sie könnten)

D.h. in einem beiliegenden Schreiben wurde erklärt: könnte dieser Personenkreis einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren und eine Begutachtung durchführen lassen.

Das ganze ist doch Arbeitszeit/Dienstzeit nach meiner Auffassung?

"Es gilt, dass alle Maßnahmen, die der arbeitsmedizinischen Gesundheitsvorsorge dienen, während der Arbeitszeit stattfinden müssen. Auch sollen Eignungsuntersuchungen (in Bezug auf berufliche Anforderungen oder hier Coronaabklärung wegen Risikopatienten) und Vorsorgeuntersuchungen, die dem Gesundheitserhalt dienen, nach Möglichkeit getrennt vorgenommen werden."

Wie seht ihr das?
Dankeschön für alle wertvollen Antworten (auch wenn ich Corona selber nicht mehr hören kann.)




Pepper2012

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Antw:Betriebsarzt
« Antwort #1 am: 27.08.2020 13:29 »
Selbstverständlich ist das so.

Dongsi

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Antw:Betriebsarzt
« Antwort #2 am: 27.08.2020 13:42 »
Natürlich ist das Arbeitszeit. Auch der Hin- bzw- Rückweg.

Egon12

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Antw:Betriebsarzt
« Antwort #3 am: 28.08.2020 06:47 »
Das scheint mir aber keine "kann" Bestimmung sondern eine Pflichtveranstaltung zu sein? Seit wann kann der AG ohne Grund darüber verfügen ob ich beim Arzt vorstellig werde? Was ist denn hier die Rechtsgrundlage?

Warumdendas

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Antw:Betriebsarzt
« Antwort #4 am: 28.08.2020 09:54 »
Ich schließe mich der Meinung an. Hast du denn der Einfachheit halber bei deiner Dienststelle nachgefragt?
Bzw. ist dein vorletzter Absatz Teil des Anschreibens? Dann ist die Frage doch schon geklärt.