Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berechnung Minusstunden - Überstunden
Zodt:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Aufarbeitung von Minusstunden und derern Verrechnung.
Mir ist eine Stelle zugeteilt, die an ein Jahresarbeitszeitkonto gekoppelt ist, da wir ein Saisonbetrieb sind, der über die Sommermonate eine höherer Wochenstundenanzahl voraussetzt (somit auch nicht als Überstunden bezahlt werden).
Im Januar habe ich begonnen, und, da außerhalb der Saison, nur wenig Büroarbeit war, in den Monaten Januar / Februar knappe 180 Minusstunden gemacht.
Wenn ich diese nun aufarbeite komme ich über meine vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit und somit werden diese dann Zuschlagspflichtig.
Ist das auch in diesem Fall so beim Aufbauen von Minusstunden?
Ich habe mich bereits mit zwei befreundeten Personalern unterhalten, einer hat direkt die Schultern gezuckt, der andere war sich unschlüssig.
In der Hoffnung hier eine Antwort und Hilfe zu finden, bestenfalls sogar mit eine Quelle bzw. Auszug aus dem TVÖD. Das würde es für mich dann einfacher machen dies zu begründen.
Gruß
Spid:
Bereits die Prämisse „Wenn ich diese nun aufarbeite komme ich über meine vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit und somit werden diese dann Zuschlagspflichtig.“ ist falsch.
Zodt:
Kannst du das genauer erläutern?
Muss ich 39h bringen, mache aber angeordnete 45h welche ich nicht im Schichtturnus abfeiern kann, werden diese Zuschlagspflichtig korrekt?
Spid:
Wenn Du Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistest, ist das zutreffend - hat aber nichts mit Deiner Prämisse und Sachverhaltsschilderung zu tun.
Zodt:
--- Zitat von: Spid am 27.08.2020 19:19 ---Wenn Du Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistest, ist das zutreffend - hat aber nichts mit Deiner Prämisse und Sachverhaltsschilderung zu tun.
--- End quote ---
Unser Team arbeitet im Schichtdienst.
Trifft es somit auch beim aufarbeiten von Minusstunden zu oder in diesem Falle nicht?
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