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Berechnung Minusstunden - Überstunden

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Spid:
Schichtdienst ist unbeachtlich. Wenn Schichtarbeit geleistet wird, sind Arbeitsstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden, angeordnet worden sind, Überstunden. Der Schichtplanturnus ist dabei jener Zeitraum, in dem die Schichten im Vorhinein festgelegt werden.

itseme:
Das ist letztendlich das, was er dargelegt hat.

Somit ist deine Frage mit Ja zu beantworten, Überstunden sind auch dann zuschlagspflichtig, wenn es zum Aufarbeiten vergangene Minusstunden ist.

Spid:
Nein, das hat er in keinster Weise dargelegt. Man kann sehr wohl Schichtdienst leisten, ohne daß es sich um Schichtarbeit handelt. Zudem sind Überstunden stets zuschlagspflichtig. Fraglich ist nur, ob solche vorliegen.

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