Autor Thema: Benötigte Unterlagen für Fremdanmeldung und Personalausweis  (Read 1465 times)

Lange

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Hallo,

ich arbeite in einem Pflegeheim und eine alte Dame ist zu uns gekommen, die noch bei der Stadt angemeldet werden muss. Wir haben ihren Perso, sie nimmt auch noch am öffentlichen Leben, wenn auch mit Hilfe, teil. Eine Vollmacht kann sie uns für die Anmeldung aber nicht schreiben, weil sie nicht mehr schreiben kann. Reicht also die Vorlage ihres Persos und unsere Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung?

Mein Mann hat seinen alten Ausweis verloren. Er muss einen neuen beantragen. Die im Amt haben wohl kein Bild von ihm gespeichert, weil alter Ausweis. Reicht es jetzt aus, wenn er ein Passbild vorlegt, sein Geburtsdatum nennt und vllt noch seine Krankenkassenkarte oder seinen Führerschein vorlegt?

Dankeschön.

HG

Pepper2012

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Um welche Stadt geht es denn?

Lange

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Frankfurt

Da ist ständig keiner erreichbar und auf meine Mail antwortet keiner.

Fanboy

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Haben die nicht eine Online-Terminvergabe? Dennoch bescheiden, dass man nicht auf deine Mail reagiert!

Ich würde wahrscheinlich auch nicht zu einem Termin hin, wo mir dann gesagt wird, dass das alles gar nicht so geht und ich dann umsonst da gewesen wäre.

Du kannst doch die Bewohnerin unter Vorlage ihres Persos anmelden, sofern die keinen offiziellen Betreuer hat. Wenn die Person doch tatsächlich bei euch wohnt und ihr den Perso habt. Warum solltet ihr jemanden anmelden, der vllt gar nicht bei euch ist?

Mit deinem Mann könnte ein wenig tricky sein. Keinen Perso? Kein Reisepass? Und die haben kein Bild von dir? Wie wollen die denn dann überhaupt sichergehen, dass dein Mann dein Mann ist? o_O Er könnte seine eigene Geburtsurkunde vorlegen, aber das könnte ja auch jeder andere! Ich denke schon, dass eine Krankenkassenkarte oder ein Führerschein ausreichend wäre. Das sind zwar keine offiziellen Ausweisdokumente, soweit ich weiß, aber die bekommt man ja auch nur, wenn irgendwann mal ein offizielles Ausweisdokument bei der Krankenkasse oder der Führerscheinstelle vorgelegen hat. Diese "Karten" sind doch also verifiziert.

Ich kenn mich damit aber auch nicht so aus. Bin gespannt, was andere schreiben!

Drücke dir die Daumen!

D-x

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ich arbeite in einem Pflegeheim und eine alte Dame ist zu uns gekommen, die noch bei der Stadt angemeldet werden muss. Wir haben ihren Perso, sie nimmt auch noch am öffentlichen Leben, wenn auch mit Hilfe, teil. Eine Vollmacht kann sie uns für die Anmeldung aber nicht schreiben, weil sie nicht mehr schreiben kann. Reicht also die Vorlage ihres Persos und unsere Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung?

§ 32 Abs. 1 BMG:
Zitat
(1) Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist; die betroffenen Personen sind zu unterrichten. § 17 Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt.

Mein Mann hat seinen alten Ausweis verloren. Er muss einen neuen beantragen. Die im Amt haben wohl kein Bild von ihm gespeichert, weil alter Ausweis.

Ein alter Ausweis ist kein Grund dafür, kein Bild gespeichert zu haben. Einziger Grund wäre, dass der Ausweis nicht von dieser Behörde ausgestellt wurde, sondern von einer anderen, da damals der Hauptwohnsitz woanders war. Dann muss eventuell die aktuelle Behörde eine Lichtbildauskunft bei der ausstellenden Behörde des letzten Ausweises anfordern, um sicherzugehen, dass der Antragsteller der ist, der er vorgibt zu sein.
Die Vorlage der Geburtsurkunde wird aber hier und da auch mal, meist alternativ, verlangt.

Fanboy

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Danke @D-x

Siehst du, Lange. Schon wurde dir geholfen! ;-)

Muss nochmal nachhaken. ;-) Also reichen Krankenkassenkarte oder Führerschein tatsächlich nicht aus?

D-x

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Muss nochmal nachhaken. ;-) Also reichen Krankenkassenkarte oder Führerschein tatsächlich nicht aus?

Naja, was erwartest Du? Beides sind keine Ausweisdokumente. Es können höchstens Indizien für die Identität einer Person sein, mehr aber nicht. Ich kann nicht sicher sagen, dass es keine Meldebehörde gibt, in der das akzeptiert würde. Aber hoffen tue ich das schon.

Das Lichtbild sollte aber recht problemlos von der ausstellenden Behörde des letzten Personaldokuments anzufordern sein. Diese Behörde müsste der aktuell zuständigen Behörde auch bekannt sein. Dokumente (und damit auch Bilder und Unterschriften) sind von der ausstellenden Behörde bis 5 Jahre nach Gültigkeitsende zu speichern.