Autor Thema: Urlaub/Krankheitsaufschläge - Berechnung  (Read 5110 times)

SiLau

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Urlaub/Krankheitsaufschläge - Berechnung
« am: 28.08.2020 10:05 »
Guten Morgen Allerseits,

leider finde ich über die SuFu nichts, vtl weil es bei mir auch ein spezieller Fall ist.

Ich bin Altenpflegerin und falle unten den TVÖD VKA West Pflege BT-B.

Mein Arbeitgeber hat bis letztes Jahr (2019) ca Oktober keine Aufschläge für Urlaub oder Krankheit bezahlt. Erst als eine neue Software eingeführt wurde, gab es plötzlich für alle Mitarbeiter diesen Aufschlag. Weil die Arbeitszeiterfassung digital erfasst wird und somit alles automatisch berechnet wird und nicht mehr per „Hand“

Mein Problem ist nun: Ich wurde im Februar 2018 vom Dienst freigestellt, als bekannt war das ich schwanger war (Geburt Okt. 2018). Habe in der Zeit mein Gehalt und die durchschnittlichen Zuschläge der vorherigen Monate – erhalten.

So nun fange ich jetzt wieder im Oktober an zu arbeiten und habe natürlich noch Resturlaub aus 2018 (41 Tage)-  für diese Tage bekomme ich den Zuschlag ja noch gezahlt – damals habe ich noch 50% gearbeitet bei einer 7 Tage Woche. Habe nur Früh-und Spätdienst gearbeitet, keine Nacht.

Und wie wird der Aufschlag für den Urlaub 2020 (5 Tage) berechnet, weil ich ja 2020 nicht mehr abreite, sondern voll Urlaub habe und im Gegensatz zu 2018 arbeite ich ab 2020 nur noch 30%.

Kann mir jemand erläutern wie jetzt dieser Zuschlag berechnet wird, weil ich meinem Arbeitgeber überhaupt nicht vertraue und es ja auch keine „alten Abrechnungsdaten“ von mir in dem neuen System gibt. Ich weiß nur von Kollegen die letzten Jahr im September wieder angefangen haben zu Arbeiten das die einfach pauschal was ausgezahlt bekommen haben, weil keiner in der Perso weiß wie man das berechnet.

Ich kann gerne die Beträge aus meiner damaligen Abrechnung zur Verfügung stellen, gar Thema.

Hauptsache ich werde nicht wieder übers Ohr gehauen!

Und ja ich weiß der AG hat uns all die ganzen Jahre beschissen, der Betriebsrat hat auch nix gemacht (vermutlich blicken die es auch nicht). Und ja vtl sind wir auch selbst schuld…aber man vertraut teilweise seinem AG, weil man es nicht besser weiß!

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Simone

Rene

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Antw:Urlaub/Krankheitsaufschläge - Berechnung
« Antwort #1 am: 29.08.2020 00:17 »
Hallo, soweit ich weiss setzen sich die von dir genannten Aufschlaege aus dem Durchschnitt der veraenderlichen Entgeltbestandteile der letzten 90 Tage zusammen. Dies sind u.a. Bereitschaftsverguetungen, Ueberstunden, nicht fixe Nacht, Sonntags, Feiertagszuschlaege etc. Also alles was nicht Tabellenlohn und sonstige "feste" Entgeltbestandteile sind. Die werden aus den letzten 90 Tagen vor der Krankheit bzw. deinem Urlaub addiert und durch 90 geteilt. So macht man das zumindest bei uns. Deine Beschreibung des Selbigen, liest sich tendenziell eher willkürlich. Theoretisch wuerde man bei Urlaub, nachdem man die letzten 90 Tage nicht gearbeitet hat und somit auch keine dieser Zahlungen hatte, gar keine "Zuschlaege" bekommen duerfen.

SiLau

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Antw:Urlaub/Krankheitsaufschläge - Berechnung
« Antwort #2 am: 16.09.2020 11:29 »
Hmmm, alles klar.
Vielen lieben Dank!