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Krankengeld Aufstockung

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Roland:
Hallo in die Runde und an die Experten.
Ich bin seit 5 Jahren angestellt bei der Stadt in NRW nach Tarif TVÖD, und seit Mitte März krank geschrieben.So wie es momentan aussieht, wahrscheinlich noch bis ende des Jahres.
Nun beziehe ich ja seit der 6 Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Die Berechnung des Krankengeldes ist auch soweit korrekt, allerdings bin ich durch Bekannte darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich eigentlich noch eine Zuzahlung, bzw. Aufstockung dessen vom Arbeitgeber bekommen müsste! Daraufhin habe ich bei dem Arbeitgeber nachgefragt, und zur Antwort bekommen-" das Krankengeld wäre zu hoch und es gibt leider keinen Krankengeldzuschuss."
Laut dem Rechner der Stiftung Warentest, ist das Krankengeld auch korrekt berechnet worden, allerdings steht da auch dass die Angestellten im öffentlichen Dienst den Anspruch auf die Aufstockung haben.
Was ist nun richtig?
Die nächste Frage die sich für mich stellt ist, bekomme ich am ende des Jahres die Sonderzahlung?

Für Tipps und Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Spid:

--- Zitat von: Spid am 28.08.2020 11:58 ---Es besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Krankengeldzuschuß, dieser Anspruch beträgt aber häufig der Höhe nach lediglich 0€.

Nein, zum Novemberzahltag.

--- End quote ---

unbr4ined:
@Spid
Wie kann der Anspruch 0€ betragen, wenn die Krankenkasse maximal 90% des Nettoentgelts auszahlt? Müsste der AG selbst dann nicht mindestens 10% zuschießen?

--- Zitat von: § 22 - Entgelt im Krankheitsfall ---Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt.
--- End quote ---


Jahressonderzahlung:
Möglicherweise erfolgt die Berechnung basierend auf dem für den Monat Februar gezahlten Gehalt.
Eine Kürzung aufgrund der Krankschreibung wird mit §20 Abs. 4, Satz 2  ausgeschlossen.

Moin:
Leider meint Barleistung nicht das "Netto-Krankengeld", sodern das "Brutto", also vor den diversen Abzügen die die Krankenkasse vornimmt.
Es bleibt daher meist tatsächlich bei einem Anspruch, der 0,nix € beträgt.

destiny:
Ich habe vor zwei Jahren einen Zuschuss vom Arbeitgeber von insgesamt 0,26 € für 8 Wochen bekommen  ::)

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