Der Krankengeldzuschuss erfordert zwar keinen Antrag, aber einen Nachweis des Krankengeldes. Falls der Krankengeldzuschuss nicht zeitnah gezahlt wird, sollte man sich vergewissern, dass die Höhe des Krankengeldes der Bezügestelle durch elektronische Übermittlung bekannt ist. Wenn nicht, sollte man selber einen Nachweis vorlegen. Der Anspruch auf den KGZ unterliegt der Ausschlussfrist.