Autor Thema: Krankengeld Aufstockung  (Read 30572 times)

Spid

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Antw:Krankengeld Aufstockung
« Antwort #15 am: 23.11.2020 12:59 »
Der Asnpruch auf Krankengeldzuschuß entsteht automatisch. Ob der AG ihn erfüllt, kann nicht beurteilt werden.

Plato

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Antw:Krankengeld Aufstockung
« Antwort #16 am: 23.11.2020 18:52 »
Da muss ich ,,Spid,, Wiedersprechen.
Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss entsteht nur,wenn man einen Antrag stellt.
(Eigene Erfahrung).
Dieser Beitrag Wiederspiegelt meine eigene Meinung und dient dazu den Empfänger zu Informieren.
Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

Spid

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Antw:Krankengeld Aufstockung
« Antwort #17 am: 23.11.2020 18:57 »
Und das Antragserfordernis ergäbe sich nun aus welcher tariflichen Norm? Oder verwechselst Du - was der Verweis auf „Erfahrung“ vermuten läßt - Anspruch und Zahlung?

bebolus

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Antw:Krankengeld Aufstockung
« Antwort #18 am: 23.11.2020 19:07 »
Hallo, nur noch eine Frage: Muss der Zuschuss zum Krankengeld beantragt werden oder erhält man den "automatisch"?
SPID, DAS war die Frage. Ihre beiden Antworten sind insofern überflüssig.

Isie

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Antw:Krankengeld Aufstockung
« Antwort #19 am: 23.11.2020 20:49 »
Der Krankengeldzuschuss erfordert zwar keinen Antrag, aber einen Nachweis des Krankengeldes. Falls der Krankengeldzuschuss nicht zeitnah gezahlt wird, sollte man sich vergewissern, dass die Höhe des Krankengeldes der Bezügestelle durch elektronische Übermittlung bekannt ist. Wenn nicht, sollte man selber einen Nachweis vorlegen. Der Anspruch auf den KGZ unterliegt der Ausschlussfrist.