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Krankengeld Aufstockung
Spid:
Der Asnpruch auf Krankengeldzuschuß entsteht automatisch. Ob der AG ihn erfüllt, kann nicht beurteilt werden.
Plato:
Da muss ich ,,Spid,, Wiedersprechen.
Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss entsteht nur,wenn man einen Antrag stellt.
(Eigene Erfahrung).
Spid:
Und das Antragserfordernis ergäbe sich nun aus welcher tariflichen Norm? Oder verwechselst Du - was der Verweis auf „Erfahrung“ vermuten läßt - Anspruch und Zahlung?
bebolus:
--- Zitat von: manuel1980 am 23.11.2020 12:54 ---Hallo, nur noch eine Frage: Muss der Zuschuss zum Krankengeld beantragt werden oder erhält man den "automatisch"?
--- End quote ---
SPID, DAS war die Frage. Ihre beiden Antworten sind insofern überflüssig.
Isie:
Der Krankengeldzuschuss erfordert zwar keinen Antrag, aber einen Nachweis des Krankengeldes. Falls der Krankengeldzuschuss nicht zeitnah gezahlt wird, sollte man sich vergewissern, dass die Höhe des Krankengeldes der Bezügestelle durch elektronische Übermittlung bekannt ist. Wenn nicht, sollte man selber einen Nachweis vorlegen. Der Anspruch auf den KGZ unterliegt der Ausschlussfrist.
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