Autor Thema: Befähigung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt als Angestellter  (Read 4401 times)

oofloridaoo

  • Gast
Guten Tag zusammen,

ich bin noch neu im ÖD und habe daher eine Frage.

Wenn in einer Stellenausschreibung steht:
"Befähigung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt".
Habe ich dann die Voraussetzungen erfüllt, wenn ich an einer "normalen" Uni studiert und dort einen Bachelor und Master-Abschluss gemacht habe?

dann steht dort noch ODER abgeschlossener "Verwaltungslehrgang II".

Es geht um eine Stelle als Personalreferent. Bin ich da mit meinem Master Abschluss in Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkten im Personal wirklich nicht qualifiziert genug?

Viele Grüße und vielen Dank!




Spid

  • Gast
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

„Befähigung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt“ ist Beamtengedöns, am besten im entsprechenden Unterforum klären. Wenn der Verwaltungslehrgang II konstitutive Voraussetzung ist und Du ihn nicht hast, erfüllst Du nicht die Voraussetzungen. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

oofloridaoo

  • Gast
Laut Beschreibung gilt ja das hier:

für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,

b)
das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer gleichstehenden Hochschule,

Wo machen denn Beamte einen Abschluss an einer Universität?
Oder gilt das jetzt doch auch für Angestellte?

Haben Angestellte dann gar keine Möglichkeit? Ich raff denn Sinn dahinter nicht, wenn ich viele Jahre Erfahrung im Personal habe warum man damit die Voraussetzungen nicht erfüllt.


Spid

  • Gast
Die Laufbahnbefähigung für Beamtenlaufbahnen ist in den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen normiert.

Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,831
Haben Angestellte dann gar keine Möglichkeit? Ich raff denn Sinn dahinter nicht, wenn ich viele Jahre Erfahrung im Personal habe warum man damit die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Für eine passende Antwort solltest du die gesamten Anforderungen aus der Stellenausschreibung zitieren. Der von dir gepostete Teil lässt nur den Schluss zu, dass

- die Laufbahnbefähigung oder
- der Verwaltungslehrgang II.

vorliegen muss.

Beides ist nur mit einem Master in WiWi nicht gegeben.