Laut Beschreibung gilt ja das hier:
für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,
b)
das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer gleichstehenden Hochschule,
Wo machen denn Beamte einen Abschluss an einer Universität?
Oder gilt das jetzt doch auch für Angestellte?
Haben Angestellte dann gar keine Möglichkeit? Ich raff denn Sinn dahinter nicht, wenn ich viele Jahre Erfahrung im Personal habe warum man damit die Voraussetzungen nicht erfüllt.