Autor Thema: Höhergruppierung von S14 in S17  (Read 4502 times)

Mosati2019

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Höhergruppierung von S14 in S17
« am: 28.08.2020 20:39 »
Hallo zusammen,

seit 1. April 2020 habe ich eine neue Anstellung mit einer Tätigkeit in S14. Ich befinde mich aktuell in Stufe 4 (17.Monat). Zum 1. Oktober habe ich ein Angebot für die Tätigkeit einer Teamleitung in S17. Wie verhält es sich bei einem Wechsel mit der Stufenlaufzeit?


Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #1 am: 28.08.2020 20:40 »
Handelt es sich um denselben AG?

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #2 am: 28.08.2020 20:49 »
Ja - gleicher AG & gleiches Amt.
Auf dich ist hier immer Verlass lieber Spid  :) DANKE

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #3 am: 28.08.2020 21:08 »
Die Stufenlaufzeit in der Stufe der höheren Entgeltgruppe beginnt von vorn.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #4 am: 28.08.2020 21:20 »
Das ist ärgerlich, habe nämlich 12 Monate Stufenlaufzeit-Mitnahme bei der Neueinstellung ausgehandelt.
Gibt es bei einer Höhergruppierung Verhandlungschancen für die Stufenlaufzeit?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #5 am: 28.08.2020 21:26 »
Die Regelung in §1 Abs. 4 der Anlage zu §56 BT-V ist abschließend, es gibt keine Öffnungsklausel. Innerhalb der tariflichen Regelungen gibt es da nichts zu verhandeln.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #6 am: 28.08.2020 22:20 »
Vielen Dank- dann fange ich eben nochmal von vorne an in Stufe 4  :P
S 17 ist ja schon deutlich mehr.

Du bist der Beste. Dankeschön

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S15
« Antwort #7 am: 23.09.2020 12:19 »
Leider wird die neue Teamleitung in S15 ausgeschrieben, d.h. bei einer Höhergruppierung von S14 zu S15 zum 01.01.2021 wären das nur 13,39€ mehr im Brutto, Verlust von 21 Monaten in Stufe 4 und mehr Verantwortung. Klingt gar nicht nach Motivation!

Gibt es vielleicht doch noch irgendeine Möglichkeit die Stufenlaufzeit zu erhalten? z.B. in S14 bleiben und über eine Zulage die Differenz bekommen? Oder so?

Spid ich hoffe du hast noch eine Idee?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #8 am: 23.09.2020 12:24 »
Führung auf Probe

Fragmon

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #9 am: 23.09.2020 12:27 »
Zulage aufgrund befristeter Übertragung höherwertiger Aufgaben, sollte die Dienststelle Führung auf Probe nicht nutzen wollen.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #10 am: 23.09.2020 12:31 »
Geht Führung auf Probe für die Dauer von 23 Monaten?  ;D

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #11 am: 23.09.2020 12:34 »
@ Fragmon: Bringt doch nix, die Stufenlaufzeit beginnt doch bei anschließender Höhergruppierung mit dem Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung.

@Mosati2019: ja

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #12 am: 23.09.2020 12:40 »
Gut, aktuell bin ich in S14 Stufe 4 im 18. Monat. Was bedeutet das für die Eingruppierung konkret?  Ich könnte vorschlagen ab 01.01.2021 TL in S14 „Führung auf Probe“ machen und zum 01.04.2023 mich in S15 höhergruppieren lassen? Oder direkt in S15 „Führung auf Probe“, um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #13 am: 23.09.2020 12:43 »
Bei Führung auf Probe verbleibst Du bis zum Ende der Probe in der bisherigen Entgeltgruppe, die Stufenlaufzeit läuft weiter, Stufenaufstieg findet normal statt. Es wird eine Zulage gezahlt. Höhergruppierung erfolgt nach der Probe aus der höheren Stufe.

Schokobon

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #14 am: 23.09.2020 12:45 »
Gehen wir recht in der Annahme, dass die § 17 Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1 nur für die Thematik des § 14 TVÖD gilt und eben nicht für die Führung auf Probe § 31 TVÖD?

Bei der Führung auf Probe erfolgt ab 01.01.2021 keine Eingruppierung, sondern nur eine Zulage. Deine Stufenlaufzeit läuft weiter.
Diesen Zustand kann man 2 Jahre halten; also bis 31.12.2023
Wann kommst du in Stufe 5?