Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung von S14 in S17
Mosati2019:
Geht Führung auf Probe für die Dauer von 23 Monaten? ;D
Spid:
@ Fragmon: Bringt doch nix, die Stufenlaufzeit beginnt doch bei anschließender Höhergruppierung mit dem Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung.
@Mosati2019: ja
Mosati2019:
Gut, aktuell bin ich in S14 Stufe 4 im 18. Monat. Was bedeutet das für die Eingruppierung konkret? Ich könnte vorschlagen ab 01.01.2021 TL in S14 „Führung auf Probe“ machen und zum 01.04.2023 mich in S15 höhergruppieren lassen? Oder direkt in S15 „Führung auf Probe“, um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren?
Spid:
Bei Führung auf Probe verbleibst Du bis zum Ende der Probe in der bisherigen Entgeltgruppe, die Stufenlaufzeit läuft weiter, Stufenaufstieg findet normal statt. Es wird eine Zulage gezahlt. Höhergruppierung erfolgt nach der Probe aus der höheren Stufe.
Schokobon:
Gehen wir recht in der Annahme, dass die § 17 Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1 nur für die Thematik des § 14 TVÖD gilt und eben nicht für die Führung auf Probe § 31 TVÖD?
Bei der Führung auf Probe erfolgt ab 01.01.2021 keine Eingruppierung, sondern nur eine Zulage. Deine Stufenlaufzeit läuft weiter.
Diesen Zustand kann man 2 Jahre halten; also bis 31.12.2023
Wann kommst du in Stufe 5?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version