Autor Thema: Höhergruppierung von S14 in S17  (Read 4539 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #15 am: 23.09.2020 12:47 »
Dann ist die Kommentierung falsch - oder veraltet. Siehe die PE zu §17 Abs. 4 ff.

Fragmon

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #16 am: 23.09.2020 12:51 »
Tatsache, da unterscheidet sich der TVöD und TV-L. Danke für den Hinweis.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #17 am: 23.09.2020 13:07 »
Habe am 01.04.2020 in S14 mit Berücksichtigung von 12 Monaten in Stufe 4 bei meinem neuen AG angefangen. Dann kann ich konkret vorschlagen: Führung auf Probe in S14 mit Zulage S15 von aktuell 13,39€ bis 31.03.2023 mit Höhergruppierung in S15 in Stufe 5 ab 01.04.2023, korrekt?

Spid du bist mein Held 🤩

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #18 am: 23.09.2020 13:11 »
Ja.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #19 am: 23.09.2020 14:09 »
Okay noch zwei Fragen dazu:
Was muss ich bei „Führung auf Probe“ berücksichtigen? Entstehen im Vergleich zur normalen Höhergruppierung irgendwelche Nachteile?
Angenommen die Stelle der Teamleitung würde innerhalb des Probezeitraums (bis 31.03.2023) neu bemessen werden und auf S17 geändert- ließe sich dann die „Führung auf Probe“  mit neuer Zulage S17 begründen und verlängern?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #20 am: 23.09.2020 14:20 »
Naja, der AG kann es sich natürlich - das ist ja der Sinn von Führung auf Probe - anders überlegen - Du aber auch.

Eine Änderung der Wertigkeit der zur Erprobung übertragenen Führungstätigkeit hat grundsätzlich nur eine Auswirkung auf die Höhe der Zulage.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #21 am: 23.09.2020 14:25 »
Somit gehe ich ein Risiko ein, kann aber jederzeit von der Führungsposition zurücktreten, behalte aber meine Stufenlaufzeit.

Ginge theoretisch auch eine Höhergruppierung in S15 mit Anerkennung von Stufenlaufzeiten?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #22 am: 23.09.2020 14:29 »
Die tariflichen Regelungen zur Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung sind abschließend, innerhalb der tariflichen Regelungen geht das nicht. Der AG darf arbeits- und tarifrechtlich zwar übertariflich vergüten, häufig stehen dem aber andere Regelungen (GemO, Satzung des AG-Verbandes...) entgegen.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #23 am: 23.09.2020 14:36 »
Führung auf Probe ist daher meine einzige Möglichkeit  :) DANKE

RheinPirat

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #24 am: 24.09.2020 15:22 »
Das klingt ja wie auf dem Basar ;)

Als unterlegender Mitbewerber würde ich eine Unterlegenenklage einreichen, wenn nach Zuschlagserteilung die Stelle als auf Probe deklariert wird bzw. mich beim Personalrat beschweren, wenn die Stellenausschreibung nicht im Vorfeld so ausgeschrieben war und ich eine Bewerbung in Betracht gezogen hätte, hätte von vorne rein transparent festgestanden, dass es eine Stelle auf Probe ist.

Spid

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #25 am: 24.09.2020 15:30 »
Gibt´s beim Personalrat Kekse oder was will man dort? Zudemist es ansonsten unbeachtlich, wogegen Du erfolglos klagen möchtest.

Mosati2019

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Antw:Höhergruppierung von S14 in S17
« Antwort #26 am: 25.09.2020 00:11 »
So geil ;D Jeder kann sich darauf bewerben, völlig ohne Einschränkung. Es ist doch dann meine Entscheidung, ob ich direkt Führung werde und mich höhergruppieren lasse oder ohne Risiko Führung auf Probe mache  8)