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Höhergruppierung von S14 in S17

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Spid:
Naja, der AG kann es sich natürlich - das ist ja der Sinn von Führung auf Probe - anders überlegen - Du aber auch.

Eine Änderung der Wertigkeit der zur Erprobung übertragenen Führungstätigkeit hat grundsätzlich nur eine Auswirkung auf die Höhe der Zulage.

Mosati2019:
Somit gehe ich ein Risiko ein, kann aber jederzeit von der Führungsposition zurücktreten, behalte aber meine Stufenlaufzeit.

Ginge theoretisch auch eine Höhergruppierung in S15 mit Anerkennung von Stufenlaufzeiten?

Spid:
Die tariflichen Regelungen zur Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung sind abschließend, innerhalb der tariflichen Regelungen geht das nicht. Der AG darf arbeits- und tarifrechtlich zwar übertariflich vergüten, häufig stehen dem aber andere Regelungen (GemO, Satzung des AG-Verbandes...) entgegen.

Mosati2019:
Führung auf Probe ist daher meine einzige Möglichkeit  :) DANKE

RheinPirat:
Das klingt ja wie auf dem Basar ;)

Als unterlegender Mitbewerber würde ich eine Unterlegenenklage einreichen, wenn nach Zuschlagserteilung die Stelle als auf Probe deklariert wird bzw. mich beim Personalrat beschweren, wenn die Stellenausschreibung nicht im Vorfeld so ausgeschrieben war und ich eine Bewerbung in Betracht gezogen hätte, hätte von vorne rein transparent festgestanden, dass es eine Stelle auf Probe ist.

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