Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Aufarbeitung von Minusstunden und derern Verrechnung.
Mir ist eine Stelle zugeteilt, die an ein Jahresarbeitszeitkonto gekoppelt ist, da wir ein Saisonbetrieb sind, der über die Sommermonate eine höherer Wochenstundenanzahl voraussetzt (somit auch nicht als Überstunden bezahlt werden).
Im Januar habe ich begonnen, und, da außerhalb der Saison, nur wenig Büroarbeit war, in den Monaten Januar / Februar knappe 180 Minusstunden gemacht.
Wenn ich diese nun aufarbeite komme ich über meine vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit und somit werden diese dann Zuschlagspflichtig.
Ist das auch in diesem Fall so beim Aufbauen von Minusstunden?
Ich habe mich bereits mit zwei befreundeten Personalern unterhalten, einer hat direkt die Schultern gezuckt, der andere war sich unschlüssig.
In der Hoffnung hier eine Antwort und Hilfe zu finden, bestenfalls sogar mit eine Quelle bzw. Auszug aus dem TVÖD. Das würde es für mich dann einfacher machen dies zu begründen.
Gruß