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BuL - Offiziell keine Rechten, aber in den Kommunen?
Kleener:
Hallo,
stimmt es, dass man als Angestellter bei Bundes- und Landesbehörden unterschreiben muss, dass man Dienste im Sinne des GGs leistet, also z. B. auch keine rechten Ansichten hat, aber das bei Kommunen nicht verlangt wird. Also können in Kommunen offiziell Rechte arbeiten?
Was ist, wenn sich in Kommunen Angestellte im Beisein von Kollegen abfällig gegenüber Immigranten äußert? Man diese Äußerungen aber nicht beweisen kann?
Danke.
Gruß
Spid:
Rechts ist - ebenso wie links - eine völlig legitime politische Einstellung und selbstverständlich können Rechte wie Linke bei Gemeinden, Ländern und beim Bund einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder auch verbeamtet sein.
BATKFMaui:
--- Zitat von: Spid am 29.08.2020 22:39 ---Rechts ist - ebenso wie links - eine völlig legitime politische Einstellung und selbstverständlich können Rechte wie Linke bei Gemeinden, Ländern und beim Bund einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder auch verbeamtet sein.
--- End quote ---
Dies gilt auch für religiös extremistische Personen.
Spid:
Inwiefern ginge es hier um Extremismus?
BATKFMaui:
--- Zitat von: Spid am 30.08.2020 20:19 ---Inwiefern ginge es hier um Extremismus?
--- End quote ---
Da die Frage nach "Rechts-Extremismus" gestellt wurde. Und "andere" ( Links und religiös motivierter Extremismus nicht zu existieren scheinen ) nicht genannt wurden.
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