Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Ich werde aus privaten Gründen meinen Arbeitgeber (aktuell: TVÖD-K/ VKA) wechseln. Mein neuer Arbeitsvertrag basiert nicht auf einem Tarifvertrag, sondern ist außertariflich verhandelt.
Nun zu meiner Frage: Wäre es aus ökonomischer Sicht sinnvoll, den Arbeitgeberwechsel nach dem 1.12. durchzuführen (meine KüFri: 31.12.; so wie ich es verstehe ist das bestehen des Arbeitsverhältnisses zum 1.12. Voraussetzung zur Zahlung der Jahressonderzahlung in voller Höhe, §20 TVÖD-K?) oder könnte ich auch vor dem 1.12. wechseln (in meinem Fall nur möglich durch Auflösungsvertrag) und bekäme zumindest eine anteilige Jahressonderzahlung ausgezahlt?
...und hätte ein Auflösungsvertrag Auswirkungen auf meine "angesparte Altersversorgung", hier die VBL (TVÖD-K § 25)?
Schon mal vielen Dank vorab für eure Antworten!
Viele Grüße