Guten Tag zusammen,
nach ausreichend schlechten Erfahrungen in der PW möchte ich es gern im ÖD versuchen.
Nun lese ich in den für mich interessanten Stellenangeboten recht häufig, dass von den Nicht-Verfaltungsfachangestellten eine 3-jährige Berufsausbildung erwartet wird ("nur mit 3-jähriger Ausbildung", "abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung", "Abschluss einer dreijährigen Ausbildung", "eine sonstige mindestens dreijährige einschlägige Verwaltungsausbildung").
Nach meinem Verständnis sind damit alle raus, die aufgrund entsprechender Vorbildung (ob nun schulisch oder beruflich) ihre Ausbildung verkürzen konnten - ganz egal, wie gut der Abschluss war und wie viel Berufserfahrung mitgebracht wird.
Kann mir jemand erläutern, welchen Hintergrund eine solche Vorgabe hat bzw. haben kann?