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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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Pipprock:
Moin,

hat hier schon irgendwer was von einer Eingruppierungsfeststellungsklage wegen der verschleierten Herabgruppierung und falschen Überleitung von E10 in S14 im ASD Hamburg gehört? Ich würde das demnächst mal lostreten...

Sozialarbeiter:
Moin,

würde mich auch mal interessieren, ob da schon was gelaufen ist. Lief ja bisher vor allem schief für ASDler in HH.

Ich hab beim Personalamt die Eingruppierung in S 15 geltend gemacht. Wurde abgelehnt.
Ebenso hab ich eine Stufenvorweggewährung gemäß §16 Abs. 5 TV-L geltend gemacht, um den Stufenverlust auszugleichen. Ebenfalls abgelehnt.

Vor paar Wochen im August noch hatte Verdi ja angeblich Gespräche mit dem Personalamt diesbezüglich. Als ich mal nachgefragt habe, hieß es, dass da noch weiter drüber gesprochen wird und für den Zeitraum der Gespräche "Rechtsfrieden" vereinbart wurde... was auch immer das heißt? Wir sollen uns gedulden.

lostreten = Klage einreichen?
Kann man sich da anschließen oder muss das jeder für sich machen?

Pipprock:
Ja, mit Lostreten meine ich Klagen.Ich glaub das reicht, wenn das einer macht. Die Gespräch sollen jetzt Anfang September abgeschlossen sein. Ist mir aber ehrlich gesagt inzwischen auch egal, ob da irgendwer Frieden vereinbart hat, oder nicht. Ich bin ein bisschen pissig.
Ich glaube nicht, dass das „Versäumnis“ einer Herabgruppierung über die Überleitung durchgeführt werden kann...

Spid:
Die Eingruppierungsfeststellungsklage muß schon jeder für sich führen. Ein errungenes Urteil hat zunächst keine Wirkung über den Einzelfall hinaus.

Pipprock:
Ach was!? Danke dafür.

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