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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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Lars73:
Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt müsste man eigentlich nach HH hinfahren und sich staunend anhören was die Arbeitgeberseite vorträgt.

Spid:
Großes Forentreffen bei der Verhandlung!

Sozialarbeiter:
Ich wurde beispielsweise fälschlicherweise von E 10 Stufe 3 in S 14 Stufe 2 übergeleitet. Korrekt wäre wohl die S 15 Stufe 2.
Nun bin ich am überlegen. Die S 14 Stufe 2 + Zulage für 2020 ist kurzfristig besser als die S 15 Stufe 2 ohne Zulage für 2020. Kann ich die Zulage nicht erstmal kassieren und dann Ende nächsten Jahres 2021 erst klagen. 2021 komme ich in die Stufe 3. Bereits gezahlte Zulage kann ja nur bis zu 6 Monate rückwirkend zurückgefordert werden. Richtig?

Spid:
Du wurdest nicht fälschlicherweise in S14 übergeleitet. Wenn Du in S15 übergeleitet warst, wovon bei E10 auszugehen ist, warst Du in S15 übergeleitet, der AG hat die Überleitung lediglich falsch umgesetzt. Diese falsche Umsetzung berührt die Überleitung jedoch in keinster Weise.

Zutreffend ist, daß der AG auch Überzahlungen grundsätzlich nur für die vergangenen 6 Monate zurückfordern kann.

Pipprock:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2020 08:26 ---Deine favorisierte Lösung ist, daß der AG die Überleitung fehlerhaft zu Deinem Nachteil umsetzt und Dir einen Teil des finanziellen Schadens ersetzt? Welcher AG wünscht sich nicht solche AN...

--- End quote ---

Ich werde das favorisieren, wovon ich am meisten habe. Und von einer Vorauszahlung des zukünftig entgangenen Lebensarbeitsentgelts über die nächsten 75 Monate habe ich offenbar mehr, als von einer korrekten Überleitung. Die lohnt sich nämlich dann erst, wenn ich tot bin. Vorausgesetzt, dass alles ausgeglichen wird, was auszugleichen ist.
Dass die FHH nicht vor Gericht will, weil sie den Kürzeren zieht, ist mir klar.

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