Autor Thema: Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg  (Read 7654 times)

marco.berlin

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #15 am: 19.09.2020 18:08 »
Man könnte sich selbst vertreten, oder das von einem Rechtsanwalt oder bei Gewerkschaftszugehörigkeit durch diese erledigen lassen. Was hindert dich/euch. Eure unmittelbare FK wird euch dafür wohl nicht ins Archiv stecken, geht ihr im Zweifel ja genauso... aus klagen!

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #16 am: 20.09.2020 09:20 »
Wofür steht "FK"?

"Was hindert euch dran?":
Zunächst das "naive" Vertrauen Anfang des Jahres, Verdi regelt das zügig, so wie sie angekündigt haben. Dann die Unerfahrenheit so ein Verfahren noch nie selbst geführt zu haben, zumal Tarifrecht nun echt nicht mein Steckenpferd ist. Dann noch die Ansage von Verdi, dass Rechtsfrieden während den Verhandlungen sei und sie daher keine direkten Klagen anstreben unter Unterstützen wollen. Und nu ein wenig der Gedanke, das S14+Zulage kurzfristig finanziell besser wäre als S15 ohne Zulage. Denn die ersten 15 Jahre oder so würde ich mit E10 auch besser laufen als mit S15. Liegt an den kürzeren Stufenlaufzeiten der E Tabelle.
Und ja, ich weiß. Ich führe mitunter "unbeachtliche Gefühlchen" auf, aber die Beeinflussen nunmal auch Denken und Handeln.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #17 am: 20.09.2020 09:41 »
Der maßgebliche Fehler ist mutmaßlich, irgendein Vertrauen in Verdi zu setzen. Ich kann mir vorstellen, daß man als Mitglied dazu neigt, irgendeine Gegenleistung für seine Beiträge zu erwarten - die sind aber nunmal für Steineschmeißerfahrten zum G20-Gipfel draufgegangen, so daß man keine glaubwürdige Drohkulisse in Form von gewerkschaftsfinanzierten Massenklagen aufbauen konnte.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #18 am: 20.09.2020 12:12 »
Nein, Vertrauen in die Verdi habe ich schon seit 10 Jahren nicht mehr. Das Problem ist, dass vermutlich erstmal keiner aus E10 übergeleitet werden wollte- weder in S15, schon gar nicht in S14. Gelohnt hätte sich kurz und langfristig nur S16, die stand aber nie zur Debatte. Da die Zulage annähernd dazu führen kann, die „alten“ Stufenlaufzeitheiten (zumindest monetär) beizubehalten, wird das „Angebot“ höchstwahrscheinlich auch überwiegend angenommen werden. Beschiss hin oder her. Ich würde nach jetzigem Stand über 20000 Euro in 75 Monaten ausgezahlt bekommen. Kurze Zeit später käme ich ohnehin in die Stufe 5. Der kurzfristige relativ große Gewinn steht einem langfristig relativ kleinen Verlust gegenüber. Abgesehen mal vom Aufwand, Dauer und möglicher (geringer) Gefahr einer Klage. Zumal das spezielle Tätigkeitsmerkmal KWG ja eindeutig beschrieben ist. Wir führen keine Tätigkeiten der S15 aus, wir sind darin nur übergeleitet worden. Trotzdem würde auch ich gerne sehen, wir die FHH vor Gericht argumentiert. Das ist mir das Geld aber nicht wert.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #19 am: 20.09.2020 12:28 »
Die FHH nutzt ja das Instrument des §16 Abs. 5 TV-L zur Realisierung der Vermeidung eines Rechtsstreits. Bei jemanden, der bereits eine solche Zulage erhält, läßt sich das nicht umsetzen. Es genügt ja, wenn so jemand klagt.

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #20 am: 20.09.2020 13:16 »
Die FHH nutzt ja das Instrument des §16 Abs. 5 TV-L zur Realisierung der Vermeidung eines Rechtsstreits. Bei jemanden, der bereits eine solche Zulage erhält, läßt sich das nicht umsetzen. Es genügt ja, wenn so jemand klagt.

Ist richtig. Allerdings könnte der Betroffene (und alle anderen auch) den AG höflich um den §17(2) bitten, da man ja nur sehr ungerne klagen würde. Dann hat sich das mit "rechnet sich erst nach dem Tod" auch schneller erledigt.

Es geht rein ums Geld, leitet sich bei TBs aus den EGs ja kein Status ab. Und wenn der AG schon drum bittet, nicht verklagt zu werden, dann lässt man sich halt entsprechend dafür schmieren. Geld stinkt nicht.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #21 am: 20.09.2020 13:27 »
Es ergeben sich aber weitere, nicht absehbare Folgen: die TVP könnten in der nächsten Tarifrunde überproportionale Erhöhungen für S15 beschließen, so daß S14 auch mit Zulage abgehängt ist; die TVP könnten Tätigkeitsmerkmale der S16 für Sozialarbeiter vereinbaren und eine Höhergruppierung in S16 würde aus S15 zu einem Garantiebetrag führen, aus S14 jedoch nicht; der AG könnte die Zulage jederzeit widerrufen; bei einem AG-Wechsel zu einem AG, der eine bestehende Stufe übernehmen würde, würden bei einer S15-Tätigkeit Probleme mit der Übernahme einer S14-Stufe, die ja eine ganz andere Stufe als die S15-Stufe ist, bestehen; eine "Höhergruppierung" in S15 führte zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit... Und ich habe jetzt nicht mal angestrengt darüber nachgedacht, was passieren könnte!

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #22 am: 20.09.2020 13:32 »
Alles richtig. Hatte ich kurz drüber nachgedacht und bin dann zum Schluss gekommen, dass eine Klage auch noch Jahre später möglich ist. Solange man keinen Vetrag unterschreibt, der Klagen gegen Zulage ausschließt (wäre das in D überhaupt statthaft?!), hat man erstmal keine Nachteile.

Oder habe ich etwas übersehen? Würde das Schweigegeld die Eingruppierung in irgendeiner Weise berühren? Selbst wenn der Schuss nach hinten losgeht: der AG kann mit §37 max 6 Monate rückwirkend am Gehalt drehen.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #23 am: 20.09.2020 13:38 »
Wenn man vereinbart, daß die Zulage bei Eintritt einer Bedingung, z.B. einer Eingruppierungsfeststellungsklage, die man durch ihre Zahlung zu vermeiden suchte, zurückzuzahlen wäre, ergäbe sich der Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erst im Zeitpunkt der Feststellungsklage beim ArbG - und zwar für die gesamte Zulage seit Beginn der Zahlung, während ggfs. aus der erfolgreichen Feststellungsklage erwachsende Ansprüche nur für die vergangenen 6 Monate bestehen.

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #24 am: 20.09.2020 13:49 »
Ok, aber ohne Vetrag wäre alles schick und ich nehme nicht an, dass es zu einer Nebenabrede kommt. Die Aktenlage, in der das Schweigegeld steht, möchte ich sehen.

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #25 am: 20.09.2020 13:56 »
Die wird es ziemlich sicher geben - und ein Aktenvermerk, der eine Zulage zur Vermeidung unerwünschter und kostspieliger Klagen begründet, ist rechtlich in absolut jeder Hinsicht einwandfrei.

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #26 am: 20.09.2020 14:01 »
Der AG würde sein Versagen hinsichtlich der Umsetzung der Eingruppierung mehrfach dokumentieren. Gleichzeitig das Zweckentfremden der Zulagen nach TV-L.

Will man das als AG wirklich? Einfach ehrlich sein? Dann stellt sich die Frage: warum korrigiert mein seine Fehler nicht einfach aufrecht und kommt nicht mit Schmiergeld ums Eck?

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #27 am: 20.09.2020 14:06 »
§16 Abs. 5 TV-L dient auch der Regionalisierung, das wäre mithin unproblematisch. Der AG hat eine - mutmaßlich falsche - Rechtsmeinung, er ist sich angesichts einer bislang nicht erfolgten gerichtlichen Klärung eines Prozeßrisikos bewußt und vermindert das mittels einer tariflich zulässigen Zulage.

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #28 am: 20.09.2020 14:13 »
Regionalisierung? Schweigegeld...  ;) Ich glaube nicht, dass eine Zulage nach TV-L i.V.m. einer Klagevermeidung stichhaltig begründbar ist. Sonst stünde da ja: Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften,  zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten oder zur Vermeidung von Klagen kann Beschäftigten (...)

Aber ich bin juristischer Laie. Ich durchdenke das Konstrukt nach Plausibiliät und nicht mit juristischer Expertise.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #29 am: 20.09.2020 14:23 »
Das Hamburger Problem ist als solches ein regionales (und hausgemachtes) Problem, dem mit einer Zulage zur Regionalisierung abgeholfen wird. Der FHH droht diesbezüglich also kein Ungemach. Ansonsten sind in privatrechtlichen Verhältnissen - und um solche handelt es sich bei Arbeitsverhältnissen - Zahlungen zur Vermeidung von Prozeßrisiken weder unüblich noch zu beanstanden.