Autor Thema: Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg  (Read 7655 times)

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #30 am: 20.09.2020 14:31 »
Danke für die Aufklärung. Muss ich mir merken ;-)

Bleibt für mich schlußendlich wieder offen: warum korrigiert der AG dann nicht sauber seinen Fehler? Er könnte externe Gutachten zur Eingruppierung einholen, sofern er es nicht gebacken bekommt. Eine nicht unerhebliche Unsicherheit bzgl. der eigenen Rechtsmeinung muss ja bestehen. Sonst würde man mutmaßlich anders verfahren.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #31 am: 20.09.2020 14:46 »
Die Rechtsmeinung des AG ist zwar mutmaßlich falsch, der AG hat sie jedoch bewußt gefaßt.

ManuelDessau

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #32 am: 22.09.2020 07:50 »
Darf man fragen, wie hoch die Zulage ist zur S14 beim ASD? Eine Kollegin, die derzeit S15 als Bewährungshelferin erhält, wollte zum ASD wechseln, sich aber finanziell auch nicht verschlechtern. LG

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #33 am: 22.09.2020 07:53 »
Was läßt Dich vermuten, daß sie dann Anspruch auf die inredestehende Zulage hätte?

ManuelDessau

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #34 am: 22.09.2020 08:55 »
Was läßt Dich vermuten, daß sie dann Anspruch auf die inredestehende Zulage hätte?
Dann habe ich das falsch verstanden und sie sollte den Wechsel nochmal überdenken :/

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #35 am: 22.09.2020 13:42 »
Die Zulage ist nur für vor den 31.12.2019 eingestellte. 2020 eingestellte erhalten die Zulage nicht.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #36 am: 29.10.2020 22:13 »
Kleines Update für das Hamburger Jugendamt (ASD und KJND)
Die Zulage gemäß § 16 Abs. 5 TV-L wird rückwirkend ab 01.01.2020 gewährt und erstmalig mit dem Oktobergehalt ausgezahlt. Die Zulage wird unabhängig davon gezahlt, ob man 2020 nun einen Stufenaufstieg hatte oder nicht. Es musste kein Schriftsatz unterschrieben werden, mit dem man erklärt von einer Eingruppierungsfeststellungklage abzusehen, um im Gegenzug die Zulage zu halten.

Damit bleibt es dabei. Ich akzeptiere die Zulage zunächst, da ich damit kurzfristig besser laufe und nach Ablauf der Zulage nach 5 Jahren (+6 Monate für die tarifliche Ausschlussfrist) kann man immernoch die Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #37 am: 30.10.2020 18:24 »
Dann date ich auch up. In Stufe 4 übergeleitete sollen die Zahlung für 10Monate bekommen, in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate und in Stufe 1 und 2 Übergeleitete für 75 Monate. Das ist alles andere als akzeptabel. Der Verlust beträgt in in allen Gruppen 15000-23000 Euro und er soll mit 3000-23000 Euro ausgeglichen werden, weil die FHH sich nicht die Mühe machen möchte, individuelle Verluste auszurechnen.

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #38 am: 31.10.2020 09:52 »
Hast du die Info mit den 10 / 32 / 75 Monaten schriftlich vom Personalamt oder Personalservice bekommen???
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #39 am: 31.10.2020 12:13 »
Hast du die Info mit den 10 / 32 / 75 Monaten schriftlich vom Personalamt oder Personalservice bekommen???

Schriftlich im Auftrag des Personalamtes von meiner Personalverwaltung. Kam vorletzte Woche nach Hause.

„Bezogen auf das Lebenseinkommen, das tarifvertraglich nicht geschützt ist, ergeben sich beim Gegenüberstellen der Tabellenentgelte der bisherige  Entgeltgruppe 10 und der neuen Entgeltgruppe S14 jedoch Einbußen, die wir in Anerkennung Ihrer Leistung ausgleichen möchten.
Wir will die FHH dies gewährleisten?
In mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften wurde schließlich die o.g. Zahlung wie folgt konzipiert:

Damit nicht in jedem Einzelfall eine gesonderte Berechnung bis ins Detail erfolgen muss, wurde in Modellrechnungen festgelegt, welche Einbußen sich in Bezug auf das Lebenseinkommen bei einer Überleitung in die S14 in die Stufe 1 bis 4 ergeben. Aus diesen Modellrechnungen ergibt sich Folgendes:

Jeweils ab Januar 2020 ist eine Zulage nach 16(5) Tv-l zu zahlen,
-an die in Stufe 1 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 2 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate
-an die in Stufe 4 Übergeleitete für 10 Monate“

So umgesetzt ein noch größerer Skandal, als die falsche Überleitung an sich. Offenbar sind wirklich nur noch Stümper am Werk



Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #40 am: 31.10.2020 14:03 »
Jeweils ab Januar 2020 ist eine Zulage nach 16(5) Tv-l zu zahlen,
-an die in Stufe 1 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 2 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate
-an die in Stufe 4 Übergeleitete für 10 Monate“
Ich überschlage mal...
Wer in Stufe 5 übergeleitet wird, erhält sowieso die Zulage bis die Stufe 6 erreicht ist.

Wer von E10(5) in S14(4) übergeleitet wurde, muss im worstcase nochmal 24 auf seine Stufe 5 warten.
Die Differenz von E10(5) zu S14(4) beträgt 4665,96€ - 4244,45 € = 421,51€
Ergibt bei 24 Monaten einen Verlust 421,51€ x 24 = 10.116,24€

Durch die Zulage von S14(4) auf S14(15) wird für 10 Monate ein Mehrwert von 3.295,90€ erzielt.
Dem Gegengerechnet werden 14 Monate wieder die Differenz von 421,51€, wenn die Zulage wegfällt: 5901,14€. Differenz von 2605,24€ bleibt

Nach den 24 Monaten hat man ohne Zulage also 10.116,24€ miese gemacht.
Mit Zulage sind es noch 2.605,24€ miese.

Anschließend ist man in Stufe S14(5) und erhält wieder die Zulage, Vergütung wie nach S14(6)
S14(6) - E10(5) =138,77€.

2.605,24€ / 138,77€ = 18,7
Es dauert also weitere 19 Monate, bis man da auf einen grünen Zweig kommt.

Auf 10 gute Monate folgen also 14 schlechte Monate, für die es wieder 19 Monate zum ausreichen braucht, bis mit der S14 e wieder besser gefahren wird...

Alles gemessen an den 2020 Tabellen

Wer von E10(3) in die S14(2) übergeleitet wurde, läuft mit der Zulage für 75 Monate durchaus gut. .
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
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Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #41 am: 31.10.2020 14:05 »
Niemand wurde aus E10 in S14 übergeleitet.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #42 am: 31.10.2020 14:06 »
Ja, wem aber wenige Monate früher angestellt wurde, läuft äußerst schlecht...

Aika

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #43 am: 31.10.2020 19:19 »
Niemand wurde aus E10 in S14 übergeleitet.

Ich habe bis zum 31.10.2020 E 10 bekommen und erhalte nun auf der gleichen Stelle S 14. Was ist das anderes als eine Überleitung von E 10 auf S 14?

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #44 am: 31.10.2020 19:46 »
Die Überleitung erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen, die zwingend dazu führen, daß ein TB, der zuvor in E10 eingruppiert war, in S15 übergeleitet ist. Was Du beschreibst, ist lediglich die mangelhafte Umsetzung des AG, die die Eingruppierung nicht berührt. Er irre entweder hinsichtlich der E10 oder hinsichtlich der S14.