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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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Sozialarbeiter:
Die Zulage ist nur für vor den 31.12.2019 eingestellte. 2020 eingestellte erhalten die Zulage nicht.

Sozialarbeiter:
Kleines Update für das Hamburger Jugendamt (ASD und KJND)
Die Zulage gemäß § 16 Abs. 5 TV-L wird rückwirkend ab 01.01.2020 gewährt und erstmalig mit dem Oktobergehalt ausgezahlt. Die Zulage wird unabhängig davon gezahlt, ob man 2020 nun einen Stufenaufstieg hatte oder nicht. Es musste kein Schriftsatz unterschrieben werden, mit dem man erklärt von einer Eingruppierungsfeststellungklage abzusehen, um im Gegenzug die Zulage zu halten.

Damit bleibt es dabei. Ich akzeptiere die Zulage zunächst, da ich damit kurzfristig besser laufe und nach Ablauf der Zulage nach 5 Jahren (+6 Monate für die tarifliche Ausschlussfrist) kann man immernoch die Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

Pipprock:
Dann date ich auch up. In Stufe 4 übergeleitete sollen die Zahlung für 10Monate bekommen, in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate und in Stufe 1 und 2 Übergeleitete für 75 Monate. Das ist alles andere als akzeptabel. Der Verlust beträgt in in allen Gruppen 15000-23000 Euro und er soll mit 3000-23000 Euro ausgeglichen werden, weil die FHH sich nicht die Mühe machen möchte, individuelle Verluste auszurechnen.

Sozialarbeiter:
Hast du die Info mit den 10 / 32 / 75 Monaten schriftlich vom Personalamt oder Personalservice bekommen???

Pipprock:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 31.10.2020 09:52 ---Hast du die Info mit den 10 / 32 / 75 Monaten schriftlich vom Personalamt oder Personalservice bekommen???

--- End quote ---

Schriftlich im Auftrag des Personalamtes von meiner Personalverwaltung. Kam vorletzte Woche nach Hause.

„Bezogen auf das Lebenseinkommen, das tarifvertraglich nicht geschützt ist, ergeben sich beim Gegenüberstellen der Tabellenentgelte der bisherige  Entgeltgruppe 10 und der neuen Entgeltgruppe S14 jedoch Einbußen, die wir in Anerkennung Ihrer Leistung ausgleichen möchten.
Wir will die FHH dies gewährleisten?
In mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften wurde schließlich die o.g. Zahlung wie folgt konzipiert:

Damit nicht in jedem Einzelfall eine gesonderte Berechnung bis ins Detail erfolgen muss, wurde in Modellrechnungen festgelegt, welche Einbußen sich in Bezug auf das Lebenseinkommen bei einer Überleitung in die S14 in die Stufe 1 bis 4 ergeben. Aus diesen Modellrechnungen ergibt sich Folgendes:

Jeweils ab Januar 2020 ist eine Zulage nach 16(5) Tv-l zu zahlen,
-an die in Stufe 1 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 2 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate
-an die in Stufe 4 Übergeleitete für 10 Monate“

So umgesetzt ein noch größerer Skandal, als die falsche Überleitung an sich. Offenbar sind wirklich nur noch Stümper am Werk


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