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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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Sozialarbeiter:

--- Zitat von: Pipprock am 31.10.2020 12:13 ---Jeweils ab Januar 2020 ist eine Zulage nach 16(5) Tv-l zu zahlen,
-an die in Stufe 1 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 2 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate
-an die in Stufe 4 Übergeleitete für 10 Monate“

--- End quote ---
Ich überschlage mal...
Wer in Stufe 5 übergeleitet wird, erhält sowieso die Zulage bis die Stufe 6 erreicht ist.

Wer von E10(5) in S14(4) übergeleitet wurde, muss im worstcase nochmal 24 auf seine Stufe 5 warten.
Die Differenz von E10(5) zu S14(4) beträgt 4665,96€ - 4244,45 € = 421,51€
Ergibt bei 24 Monaten einen Verlust 421,51€ x 24 = 10.116,24€

Durch die Zulage von S14(4) auf S14(15) wird für 10 Monate ein Mehrwert von 3.295,90€ erzielt.
Dem Gegengerechnet werden 14 Monate wieder die Differenz von 421,51€, wenn die Zulage wegfällt: 5901,14€. Differenz von 2605,24€ bleibt

Nach den 24 Monaten hat man ohne Zulage also 10.116,24€ miese gemacht.
Mit Zulage sind es noch 2.605,24€ miese.

Anschließend ist man in Stufe S14(5) und erhält wieder die Zulage, Vergütung wie nach S14(6)
S14(6) - E10(5) =138,77€.

2.605,24€ / 138,77€ = 18,7
Es dauert also weitere 19 Monate, bis man da auf einen grünen Zweig kommt.

Auf 10 gute Monate folgen also 14 schlechte Monate, für die es wieder 19 Monate zum ausreichen braucht, bis mit der S14 e wieder besser gefahren wird...

Alles gemessen an den 2020 Tabellen

Wer von E10(3) in die S14(2) übergeleitet wurde, läuft mit der Zulage für 75 Monate durchaus gut. .

Spid:
Niemand wurde aus E10 in S14 übergeleitet.

Pipprock:
Ja, wem aber wenige Monate früher angestellt wurde, läuft äußerst schlecht...

Aika:

--- Zitat von: Spid am 31.10.2020 14:05 ---Niemand wurde aus E10 in S14 übergeleitet.

--- End quote ---

Ich habe bis zum 31.10.2020 E 10 bekommen und erhalte nun auf der gleichen Stelle S 14. Was ist das anderes als eine Überleitung von E 10 auf S 14?

Spid:
Die Überleitung erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen, die zwingend dazu führen, daß ein TB, der zuvor in E10 eingruppiert war, in S15 übergeleitet ist. Was Du beschreibst, ist lediglich die mangelhafte Umsetzung des AG, die die Eingruppierung nicht berührt. Er irre entweder hinsichtlich der E10 oder hinsichtlich der S14.

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