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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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Sozialarbeiter:
@Pipprock
Halt uns gerne auf dem Laufenden, bei Neuigkeiten.

Pipprock:
Offenbar will die Stadt den Verlust im Vergleich zur E10 durch die (falsche) Überleitung innerhalb von 75 Monaten durch Zahlungen nach 16(5)TV-L (Differenz zur jeweils nächsten Stufe bis das Lebensarbeitsentgeld  im Vergleich zur E10 ausgeglichen ist) ausgleichen. Bedingung soll sein: keine Klage. Da das eigentlich auch eh meine favorisierte Lösung gewesen ist, wäre ich damit zufrieden. Bleibt abzuwarten, ob die Verdi das richtig kommuniziert hat...

Spid:
Deine favorisierte Lösung ist, daß der AG die Überleitung fehlerhaft zu Deinem Nachteil umsetzt und Dir einen Teil des finanziellen Schadens ersetzt? Welcher AG wünscht sich nicht solche AN...

Lars73:
Die Frage ist ja ob es vorher wirklich eine E10 Eingruppierung war. Das HH zum Ergebnis E10 kam war ja mehr politisch. Wobei es rechtlich spannend wäre wie ein Gericht da entscheidet. Die E10 war ja kein Irrtum sondern eine bewusste Entscheidung. Um den Tarifbruch (zu Gunsten der Beschäftigten) zu Kaschieren mit der Behauptung es sind entsprechende Aufgaben. Die Aufgaben haben sich nicht gewandelt...

Spid:
... und wenn sie vorher das Tätigkeitsmerkmal der E10 erfüllt haben, erfüllen sie nunmehr das der S15. Für das Gegenteil träfe den AG die Darlegungslast, da der AN sich vor Gericht auch zunächst auf die Eingruppierungsmitteilung des AG berufen darf. Und wenn nun einige klagen und gegenüber vielen anderen benachteiligt werden, denke ich an so Dinge wie den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundatz und das Meßregelungsverbot... Worauf wird der AG sich berufen? In der Vergangenheit bewußt übertarifliches Entgelt oder Irrtum? Bei ersterem setzt er sich in Widerspruch zu seinen bisherigen Verlautbarungen...

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