Autor Thema: Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg  (Read 7642 times)

Pipprock

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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« am: 30.08.2020 14:27 »
Moin,

hat hier schon irgendwer was von einer Eingruppierungsfeststellungsklage wegen der verschleierten Herabgruppierung und falschen Überleitung von E10 in S14 im ASD Hamburg gehört? Ich würde das demnächst mal lostreten...

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #1 am: 30.08.2020 19:41 »
Moin,

würde mich auch mal interessieren, ob da schon was gelaufen ist. Lief ja bisher vor allem schief für ASDler in HH.

Ich hab beim Personalamt die Eingruppierung in S 15 geltend gemacht. Wurde abgelehnt.
Ebenso hab ich eine Stufenvorweggewährung gemäß §16 Abs. 5 TV-L geltend gemacht, um den Stufenverlust auszugleichen. Ebenfalls abgelehnt.

Vor paar Wochen im August noch hatte Verdi ja angeblich Gespräche mit dem Personalamt diesbezüglich. Als ich mal nachgefragt habe, hieß es, dass da noch weiter drüber gesprochen wird und für den Zeitraum der Gespräche "Rechtsfrieden" vereinbart wurde... was auch immer das heißt? Wir sollen uns gedulden.

lostreten = Klage einreichen?
Kann man sich da anschließen oder muss das jeder für sich machen?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #2 am: 30.08.2020 20:11 »
Ja, mit Lostreten meine ich Klagen.Ich glaub das reicht, wenn das einer macht. Die Gespräch sollen jetzt Anfang September abgeschlossen sein. Ist mir aber ehrlich gesagt inzwischen auch egal, ob da irgendwer Frieden vereinbart hat, oder nicht. Ich bin ein bisschen pissig.
Ich glaube nicht, dass das „Versäumnis“ einer Herabgruppierung über die Überleitung durchgeführt werden kann...

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #3 am: 30.08.2020 20:18 »
Die Eingruppierungsfeststellungsklage muß schon jeder für sich führen. Ein errungenes Urteil hat zunächst keine Wirkung über den Einzelfall hinaus.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #4 am: 30.08.2020 20:37 »
Ach was!? Danke dafür.

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #5 am: 14.09.2020 13:27 »
@Pipprock
Halt uns gerne auf dem Laufenden, bei Neuigkeiten.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #6 am: 16.09.2020 21:45 »
Offenbar will die Stadt den Verlust im Vergleich zur E10 durch die (falsche) Überleitung innerhalb von 75 Monaten durch Zahlungen nach 16(5)TV-L (Differenz zur jeweils nächsten Stufe bis das Lebensarbeitsentgeld  im Vergleich zur E10 ausgeglichen ist) ausgleichen. Bedingung soll sein: keine Klage. Da das eigentlich auch eh meine favorisierte Lösung gewesen ist, wäre ich damit zufrieden. Bleibt abzuwarten, ob die Verdi das richtig kommuniziert hat...

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #7 am: 17.09.2020 08:26 »
Deine favorisierte Lösung ist, daß der AG die Überleitung fehlerhaft zu Deinem Nachteil umsetzt und Dir einen Teil des finanziellen Schadens ersetzt? Welcher AG wünscht sich nicht solche AN...

Lars73

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #8 am: 17.09.2020 09:55 »
Die Frage ist ja ob es vorher wirklich eine E10 Eingruppierung war. Das HH zum Ergebnis E10 kam war ja mehr politisch. Wobei es rechtlich spannend wäre wie ein Gericht da entscheidet. Die E10 war ja kein Irrtum sondern eine bewusste Entscheidung. Um den Tarifbruch (zu Gunsten der Beschäftigten) zu Kaschieren mit der Behauptung es sind entsprechende Aufgaben. Die Aufgaben haben sich nicht gewandelt...

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #9 am: 17.09.2020 10:10 »
... und wenn sie vorher das Tätigkeitsmerkmal der E10 erfüllt haben, erfüllen sie nunmehr das der S15. Für das Gegenteil träfe den AG die Darlegungslast, da der AN sich vor Gericht auch zunächst auf die Eingruppierungsmitteilung des AG berufen darf. Und wenn nun einige klagen und gegenüber vielen anderen benachteiligt werden, denke ich an so Dinge wie den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundatz und das Meßregelungsverbot... Worauf wird der AG sich berufen? In der Vergangenheit bewußt übertarifliches Entgelt oder Irrtum? Bei ersterem setzt er sich in Widerspruch zu seinen bisherigen Verlautbarungen...

Lars73

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #10 am: 17.09.2020 10:24 »
Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt müsste man eigentlich nach HH hinfahren und sich staunend anhören was die Arbeitgeberseite vorträgt.

Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #11 am: 17.09.2020 13:40 »
Großes Forentreffen bei der Verhandlung!

Sozialarbeiter

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #12 am: 17.09.2020 14:17 »
Ich wurde beispielsweise fälschlicherweise von E 10 Stufe 3 in S 14 Stufe 2 übergeleitet. Korrekt wäre wohl die S 15 Stufe 2.
Nun bin ich am überlegen. Die S 14 Stufe 2 + Zulage für 2020 ist kurzfristig besser als die S 15 Stufe 2 ohne Zulage für 2020. Kann ich die Zulage nicht erstmal kassieren und dann Ende nächsten Jahres 2021 erst klagen. 2021 komme ich in die Stufe 3. Bereits gezahlte Zulage kann ja nur bis zu 6 Monate rückwirkend zurückgefordert werden. Richtig?
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Spid

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #13 am: 17.09.2020 14:30 »
Du wurdest nicht fälschlicherweise in S14 übergeleitet. Wenn Du in S15 übergeleitet warst, wovon bei E10 auszugehen ist, warst Du in S15 übergeleitet, der AG hat die Überleitung lediglich falsch umgesetzt. Diese falsche Umsetzung berührt die Überleitung jedoch in keinster Weise.

Zutreffend ist, daß der AG auch Überzahlungen grundsätzlich nur für die vergangenen 6 Monate zurückfordern kann.

Pipprock

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Antw:Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg
« Antwort #14 am: 17.09.2020 16:51 »
Deine favorisierte Lösung ist, daß der AG die Überleitung fehlerhaft zu Deinem Nachteil umsetzt und Dir einen Teil des finanziellen Schadens ersetzt? Welcher AG wünscht sich nicht solche AN...

Ich werde das favorisieren, wovon ich am meisten habe. Und von einer Vorauszahlung des zukünftig entgangenen Lebensarbeitsentgelts über die nächsten 75 Monate habe ich offenbar mehr, als von einer korrekten Überleitung. Die lohnt sich nämlich dann erst, wenn ich tot bin. Vorausgesetzt, dass alles ausgeglichen wird, was auszugleichen ist.
Dass die FHH nicht vor Gericht will, weil sie den Kürzeren zieht, ist mir klar.