Autor Thema: Was für Urkunden bei Anmeldung und Antrag auf Personalausweis?  (Read 1052 times)

lisbeth

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Hallo,

ich bin in eine Gemeinde gezogen, in der ich noch nie gewohnt habe, und habe einen gültigen Personalausweis.

Mein Freund, der dort schon wohnt, benötigt einen neuen Personalausweis, aktuelle Passbilder hat er.

Jetzt wollten wir morgen aufs Bürgeramt, glücklicherweise geht das hier ohne Termin.

Jetzt hat uns aber ne Freundin heut gesagt, dass wir wohl unsere Geburtsurkunden vorlegen müssten. Jetzt finden wir auf der Homepage der Gemeinde nichts.

Jetzt finden wir allerdings unsere Geburtsurkunden nicht. Wir sind am Zusammenziehen, Renovieren ... Sämtlicher Papierkram ist irgendwo in den Kartons im Keller.

Mein Freund war schonmal verheiratet und hatte in dieser Gemeinde geheiratet, also müsste ja die Heiratsurkunde bei denen vorliegen. Bedarf es dann noch einer Geburtsurkunde?

Reicht mein Personalausweis zur Anmeldung nicht?

Muss man generell die Geburtsurkunden bei Beantragung eines Personalausweises und bei einer Anmeldung vorlegen? Oder nur in Ausnahmefällen?

Woraus geht das entsprechend bitte hervor?

Danke.

LG

D-x

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Wenn Personenstandsurkunden bei der Anmeldung verlangt werden, hat dies meist ausschließlich den Zweck des Nachweises der Namensführung. Wenn in der jeweiligen Kommune geboren oder geheiratet wurde ist das zwar schonmal was, die Bürgeramtsmitarbeiter haben aber in aller Regel nicht das Recht, in die Personenstandsregister Einsicht zu nehmen. Daher werden die Urkunden, konkret die jüngste (nach einer Eheschließung sollte die Geburtsurkunde also keine Rolle mehr spielen), eben vom Bürger verlangt.

Dieses Verlangen ist aber eben nicht die Regel, sondern wie inter omnes hier ausgeführt hat, sehr fragwürdig. Wenn man keine Lust hat, das von einem Gericht bestätigen zu lassen geht es aber i.d.R. schneller, die Urkunde vorzulegen.

P.S. In den mir bekannten Fällen wird die Personenstandsurkunde tatsächlich nicht bei der Anmeldung, sondern erst bei Beantragung eines Personaldokuments verlangt.