Nein es gab eine abweichende Endstufe.
Auch. Wir hatten dir Frage auch bei Personen in Stufe 4 mit 9 Jahren Stufenlaufzeit auf Stufe 5. Dann Übertragung von Tätigkeiten, die keine besondere Stufenlaufzeiten mehr vorsahen.
In den anderen Fällen, also bereits Stufe 5 und dann Freigabe auf Stufe 6 haben wir Stufenlaufzeiten erst ab der Tarifänderung bzw. der Übertragung von Tätigkeiten die keine Limitierung vorsehen angerechnet, nicht vorher. Hierzu bedarf es einer tariflichen Regelung.