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[BW] A13 vs. A13(Z)
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Anka:
Hallo,
ich ich beginne ab dem kommenden Schuljahr in Baden-Württemberg als Gymnasiallehrer und werde als Studienrat nach A13(Z) besoldet.
Steht das "Z" für die Strukturzulage (nach §46 LBesGBW) oder für eine Stellenzulage?
Viele Grüße
Anka
2strong:
Da die Landesbesoldungsordnung dem "gemeinen" Studienrat an Gymnasien keine Antszulage zuordnet, wird es sich bei der Zulage vermutlich - wie in NRW - um eine Strukturzulage handeln.
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