Ok, also könnte ich in diesem Beispiel nicht als A10 einsteigen?
Grundsätzlich korrekt. Ausnahmetatbestände nach § 25 BLV sehe ich im Sachverhalt nicht.
Aber möglich wäre z.B. A9 Stufe 5? Habe ich das richtig verstanden?
Es besteht kein Anspruch darauf gemäß § 28 (1) BBesG. Es gibt jedoch als Kann-Regelung die Anrechnung förderlicher Zeiten gemäß Abs. 2 aaO, dazu müsste deine Berufserfahrung geprüft werden.
Möglich wäre es also wenn
- deine Berufserfahrung förderlich ist,
- dies der Dienstherr auch so sehen möchte und
- sie ausreichend lang ist