Autor Thema: Sonderzahlung nach Elternzeit  (Read 1666 times)

kleene01

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Sonderzahlung nach Elternzeit
« am: 31.08.2020 13:54 »
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ende September 2019 kam mein Kind zur Welt. Gehe also Ende September 2020 wieder arbeiten. Befinde mich in der E9 TV-L Stufe 2. Wieviel Sonderzahlung werde ich erhalten, steht mir überhaupt etwas in diesem Jahr zu?

Viele Grüße
Kleene01

Lars73

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Antw:Sonderzahlung nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 31.08.2020 13:56 »
Soweit im September wieder die Tätigkeit aufgenommen wird, gibt es eine anteile Jahressonderzahlung von 1/3 der normalen Jahressonderzahlung.