Autor Thema: Falsch eingruppiert im TV-L  (Read 8593 times)

zimbolino

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Falsch eingruppiert im TV-L
« am: 31.08.2020 16:27 »
Hallo!

Ich bin grundsätzlich falsch im TV-L eingruppiert. Ich bin in einer E8 Stufe 4. Meine Berufsgruppe wird bei uns aber in eine E9 eingruppiert. Das bedeutet, dass ich bei gleichbleibender Tätigkeit höhergruppiert werden muss. Es ändert sich an meiner TB nichts...

Wird in diesem Fall dennoch die Stufe geändert also in E9a Stufe 3 oder wird in diesem Fall, da die Tätigkeit sich nicht ändert die Stufe beibehalten? (Im TVÖD ist es ja so)

Falls in dem Fall doch die Stufe zurückgesetzt wird, kann man selber freiwillig von der Höhergruppierung zurücktreten? Es würde sich laut TV-L Tabelle deutlich lohnen zu warten bis man in die E8 Stufe 5 kommt, da die Stufe 5 in die E9a so mit übernommen wird...

Das ganze ist zwar irgendwie nicht im Sinne des Erfinders aber vielleicht kann mir hier wer sagen, wie das aussieht...

Gruß und schönen Tag!

Lars73

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #1 am: 31.08.2020 16:48 »
Wenn du tatsächlich Aufgaben nach E9 übertragen bekommen hast (und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllst) bist du in E9 eingruppiert. Allerdings sind solch pauschale Aussagen wie "meine Berufsgruppe wird bei uns aber in eine E9 eingruppiert" kein wirklicher Beleg dafür, dass es E9 ist.

Die Stufe ergibt sich aus der tatsächlichen Eingruppierung. Wenn diese von Anfang an E 9 war aus dieser. Die Informationen reichen nicht um zu einer Einschätzung der korrekten Stufe zu kommen. Seit wann diese Aufgaben nach E9 und was war vorher? (Einstellung oder Änderung der Aufgaben, bei Einstellung wie erfolgte die Stufenfestlegung.)

Spid

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #2 am: 31.08.2020 16:52 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar stets richtig. "Falsch eingruppiert" ist ein Oxymoron. Bei der Eingruppierung kann es kein "bei uns" geben noch stünde dei Eingruppierung zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

zimbolino

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #3 am: 31.08.2020 16:56 »
Also ich bin Physiotherapeut in einer Uniklinik.

Bei uns hat der Personalrat mit unserer Klinik "ausgehandelt", dass Physio- und Ergotherapeuten (sehr ähnlicher Abschluß) bei uns in eine E9 eingruppiert werden.(Sonst ist eigentlich E8 das Maximum)

Wir haben im Mai einen neuen Physiotherapeuten eingestellt, der von sich aus in die E9 gekommen ist, während ich noch in der E8 bin.

Ich habe 2015 in der E8 Stufe 3 angefangen, da ich einiges an Vorerfahrung habe.

Meine Tätigkeit ist seit 5 Jahren die selbe und das bleibt sie auch. Die Personalabteilung hat sich bei mir gemeldet und jetzt soll ich in eine E9 Stufe 3 kommen. Dann müsste ich aber 7 Jahre auf Stufe 5 warten... da würde ich lieber in E8 Stufe 4 bleiben und dann in 2 Jahren, nachdem ich die Stufe 5 erreicht habe höhergruppiert werden...

Oder dürfen sie mich bei der gleichen TB wie meine Kollegen und ich schon immer haben überhaupt zurückstufen?

Spid

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #4 am: 31.08.2020 17:06 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

zimbolino

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #5 am: 31.08.2020 17:16 »
Hm ja... gut aber so richtig weiter bin ich mit der Info nicht.

Hier ein Zitat aus einer Mail von einer Personalrätin von uns:

"In der Tat werden die Physios und Ergos nun in EG9 eingruppiert. Ich habe das für und mit meinen Kollegen vor  ca. 2 Jahren erreicht.
Das hängt mit der Tätigkeitsbeschreibung zusammen.  Die entsprach vorher nicht der tatsächlich gelisteten Arbeit und würde daher nur mit EG8 gewürdigt."

Meine Frage war ja ob meine Stufe zurückgesetzt werden darf und wenn ja, ob ich die Höhergruppierung freiwillig ablehnen kann um sie dann in 2 Jahren zu machen...

Isie

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #6 am: 31.08.2020 17:27 »
Du bist ab dem Zeitpunkt, ab dem die von dir auszuübende Tätigkeit der EG 9 entspricht, in EG 9 eingruppiert. Die Stufe wird nach § 17 Abs 4 TV-L festgesetzt, wenn es sich um eine Höhergruppierung handelt. Eine stufengleiche Höhergruppierung ist im TV-L nicht vorgesehen. Eine verspätete Geltendmachung bringt insoweit gar nichts, weil der Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit direkt die Eingruppierung in die höhere EG bewirkt und maßgebend für die Stufenfestsetzung ist.

Spid

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #7 am: 31.08.2020 17:28 »
Hm ja... gut aber so richtig weiter bin ich mit der Info nicht.

Hier ein Zitat aus einer Mail von einer Personalrätin von uns:

"In der Tat werden die Physios und Ergos nun in EG9 eingruppiert. Ich habe das für und mit meinen Kollegen vor  ca. 2 Jahren erreicht.
Das hängt mit der Tätigkeitsbeschreibung zusammen.  Die entsprach vorher nicht der tatsächlich gelisteten Arbeit und würde daher nur mit EG8 gewürdigt."

Meine Frage war ja ob meine Stufe zurückgesetzt werden darf und wenn ja, ob ich die Höhergruppierung freiwillig ablehnen kann um sie dann in 2 Jahren zu machen...

Und ich habe ausgeführt, daß die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, mithin weder der Wille des AG noch der des AN irgendeine Wirkung darauf hat. Du bist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, und zwar entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit. In Ermangelung hinreichender Angaben dazu kann nicht beurteilt werden, welche das ist.

zimbolino

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #8 am: 31.08.2020 17:38 »
Du bist ab dem Zeitpunkt, ab dem die von dir auszuübende Tätigkeit der EG 9 entspricht, in EG 9 eingruppiert. Die Stufe wird nach § 17 Abs 4 TV-L festgesetzt, wenn es sich um eine Höhergruppierung handelt. Eine stufengleiche Höhergruppierung ist im TV-L nicht vorgesehen. Eine verspätete Geltendmachung bringt insoweit gar nichts, weil der Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit direkt die Eingruppierung in die höhere EG bewirkt und maßgebend für die Stufenfestsetzung ist.

Wenn wir also sagen würden, dass die Tätigkeit als Physiotherapeut seit 2017 z.B. in die E9 eingruppiert wird, müsste ich seitdem mich in der E9 befinden. Tue ich aber nicht.
Ich habe heute einen Brief aus der Personalabteilung erhalten, dass ich ab dem 01.09.2020 in der E9 geführt werde...
Meine TB an sich hat sich nicht geändert.

Spid

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #9 am: 31.08.2020 17:49 »
Was an „unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert“ hast Du nicht verstanden?

Isie

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #10 am: 31.08.2020 17:59 »
Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, in eine Entgeltgruppe eingruppiert zu sein und das entsprechende Entgelt zu bekommen. Wenn du damit einverstanden bist, dass die Höhergruppierung faktisch zum 01.09. 2020 erfolgt, dann nimm es so hin. Ansonsten erhebe Anspruch auf Zahlung des Entgelts ab dem Zeitpunkt der Übertragung. Die Ausschlussfrist wird zwar auf die Entgeltzahlung angewandt, aber die Eingruppierung selber unterliegt nicht der Ausschlussfrist.

zimbolino

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #11 am: 31.08.2020 18:00 »
Was an „unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert“ hast Du nicht verstanden?

Das ich nach der Aussage seit mehreren Jahren schon in der E9 sein müsste, es ja aber erst laut Arbeitgeber ab morgen bin. Tatsächlich verstehe ich nicht ganz wie Ihre Beiträge mir helfen sollen aber evtl. bin ich dann einfach hier falsch.

Auszug aus einem Verdi-Artikel:

"Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. In der Praxis erfolgt dann regelmäßig die Korrektur dieses Bewertungsirrtums. Fälschlicherweise oft nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD, mit der Folge, dass die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe neu beginnt. Das stellt sich jedoch bei näherer Betrachtung als tarifwidrig heraus."

Jedenfalls wurden meine relativ konkreten Fragen nicht oder (von mir aus auch nur für mich) nicht gänzlich verständlich beantwortet.

Ich sollte laut Personalabteilung übrigens im Einstellungsverfahren in eine E6 eingruppiert werden. Ich musste der Abteilung dann vorher sagen, dass das nicht ganz stimmen kann.
Soviel zu dem Oxymoron "falsch eingruppiert" oder wie man das Kind auch immer nennen möchte.

zimbolino

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #12 am: 31.08.2020 18:02 »
Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, in eine Entgeltgruppe eingruppiert zu sein und das entsprechende Entgelt zu bekommen. Wenn du damit einverstanden bist, dass die Höhergruppierung faktisch zum 01.09. 2020 erfolgt, dann nimm es so hin. Ansonsten erhebe Anspruch auf Zahlung des Entgelts ab dem Zeitpunkt der Übertragung. Die Ausschlussfrist wird zwar auf die Entgeltzahlung angewandt, aber die Eingruppierung selber unterliegt nicht der Ausschlussfrist.

Danke

Spid

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #13 am: 31.08.2020 18:14 »
Was an „unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert“ hast Du nicht verstanden?

Das ich nach der Aussage seit mehreren Jahren schon in der E9 sein müsste, es ja aber erst laut Arbeitgeber ab morgen bin. Tatsächlich verstehe ich nicht ganz wie Ihre Beiträge mir helfen sollen aber evtl. bin ich dann einfach hier falsch.

Auszug aus einem Verdi-Artikel:

"Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. In der Praxis erfolgt dann regelmäßig die Korrektur dieses Bewertungsirrtums. Fälschlicherweise oft nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD, mit der Folge, dass die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe neu beginnt. Das stellt sich jedoch bei näherer Betrachtung als tarifwidrig heraus."

Jedenfalls wurden meine relativ konkreten Fragen nicht oder (von mir aus auch nur für mich) nicht gänzlich verständlich beantwortet.

Ich sollte laut Personalabteilung übrigens im Einstellungsverfahren in eine E6 eingruppiert werden. Ich musste der Abteilung dann vorher sagen, dass das nicht ganz stimmen kann.
Soviel zu dem Oxymoron "falsch eingruppiert" oder wie man das Kind auch immer nennen möchte.

Man kann nicht falsch eingruppiert sein, da man stets korrekt aufgrund der tariflichen Regelungen korrekt eingruppiert ist. Zudem steht die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Beide Aussagen klären die fundamentalen Mißversändnisse auf, die Deinen Fragen zugrundeliegen.

KakPuh

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Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #14 am: 31.08.2020 19:09 »
Wenn wodurch auch immer Physiotherapeuten seit 2017 in der E9 sind, warst du auch seit 2017 darin.
Wenn sich seit 2015 deine Tätigkeiten aber nicht geändert haben, wärst du auch 2015 schon in der E9 gewesen.

Wenn man aber davon ausgeht, dass du tatsächlich (erst) seit 2017 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zur E9 führen, wurdest du von E8 Stufe 3 in (hier muss jemand helfen, hab die Historie nicht parat) E9 Stufe 2 (?) höhergruppiert, hier hättest du also irgendwann 2019 Stufe 3 erreicht.
In 2019 hätte dann die auch Überführung in E9a z.B. von E9 Stufe 3 1. Jahr in E9a Stufe 4 1. Jahr stattgefunden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Wenn du die genauen Daten nennst, kann dir Lars73 vielleicht helfen. 

Dieses "sind durch die tariflichen Regelungen eingruppiert" oder "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert" ist halt die Standardantwort, die nur besagt, dass dein Arbeitgeber zwar eine Meinung zur Eingruppierung hat, aber eigentlich ist die nichts wert.
Es gibt auch keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung oder sowas.
Wenn du es genau wissen willst, hilft nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.