Autor Thema: Falsch eingruppiert im TV-L  (Read 8529 times)

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #15 am: 31.08.2020 19:37 »
Na ja.. das mit dem "nicht falsche Eingruppiert...." lassen wir mal im Raum stehen.
1.: Ein Beispiel: Meine frau hat als Quereinsteigerin im Schuldienst angefangen. Sie hat in Polen Lehramt bis zum Magister in Germanistik studiert. Alle Quereinsteiger in ihrem Kurs 8auch die mit ausländischem Abschluss) wurden in E10 eingruppiert. Meine Frau auf E9b. Die Sache ist zum Rechtsanwalt gegangen. Das Kultusministerium, das eigentlich für die Bewertung in Sachen Lehramt zuständig ist hat den Magister meiner Frau gleichwertig zur Lehrbefähigung Sek. II bewertet, natürlich nur für das Fach Deutsch. Sek. II seit einen Masterabschluss oder gleichwertiges voraus. Die Landesschulbehörde sah das anders und blieb bei E9b. Das Ganze ging dann zur Bewertung der KMK in Bonn. Die haben dann wie vom Kultusministerium erwartet den Abschluss als gleichwertig zum Master bescheinigt. Erst als das auf dem Tisch lag hat die Schulbehörde meine Frau auf E10 hochgruppiert, ABER auf Stufe2 statt die bisherige Stufe 3. Die Sache ist wieder beim Anwalt zur Prüfung.

2. Zitat aus §17, Abs. 4 TV-L. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2

Das ist meiner Meinung nach unmissverständlich.

Dann noch eine persönliche Bemerkung auch in Bezug Personen, die hier antworten:

Leider haben meine Frau und ich festgestellt, dass gerade im öffentlichen Behördendienst sehr viele unhöfliche Menschen arbeiten.

Spid

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #16 am: 31.08.2020 19:42 »
Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.

zimbolino

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #17 am: 31.08.2020 19:52 »
Wenn wodurch auch immer Physiotherapeuten seit 2017 in der E9 sind, warst du auch seit 2017 darin.
Wenn sich seit 2015 deine Tätigkeiten aber nicht geändert haben, wärst du auch 2015 schon in der E9 gewesen.

Wenn man aber davon ausgeht, dass du tatsächlich (erst) seit 2017 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zur E9 führen, wurdest du von E8 Stufe 3 in (hier muss jemand helfen, hab die Historie nicht parat) E9 Stufe 2 (?) höhergruppiert, hier hättest du also irgendwann 2019 Stufe 3 erreicht.
In 2019 hätte dann die auch Überführung in E9a z.B. von E9 Stufe 3 1. Jahr in E9a Stufe 4 1. Jahr stattgefunden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html


Wenn du die genauen Daten nennst, kann dir Lars73 vielleicht helfen. 

Dieses "sind durch die tariflichen Regelungen eingruppiert" oder "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert" ist halt die Standardantwort, die nur besagt, dass dein Arbeitgeber zwar eine Meinung zur Eingruppierung hat, aber eigentlich ist die nichts wert.
Es gibt auch keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung oder sowas.
Wenn du es genau wissen willst, hilft nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.



Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #18 am: 31.08.2020 20:35 »
Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.

Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.


Na Hauptsache unser Anwalt hat das durchdrungen. BTW: Bei einer in dem ganzen Verfahren stattgefunden Schiedsgerichtssitzung hat auch der vorsitzende Richtes des Arbeitsgerichtes den Argumenten der Schulbehörde nicht folgen können und hat dies auch deutlich gemacht.

UND laut Tarifvertrag TV-L sind Quereinsteiger mit Magister/Master, die an einer Grund-, Ober-, Real- oder Gesamtschule beginnen nach E10 einzugruppieren. Nur eben meine Frau zunächst nicht.

Zu einer Gerichtsverhandlung ist es dann im übrigen erst gar nicht gekommen. Und die Eingruppierung nehmen auch Menschen vor. Und diese können sich auch irren in der Auslegung des Tarifvertrages.

Kann da nur jedem raten sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung "Öffentlicher Dienst" zu suchen.

Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.
« Last Edit: 31.08.2020 20:50 von Winni »

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #19 am: 31.08.2020 20:54 »
Wenn wodurch auch immer Physiotherapeuten seit 2017 in der E9 sind, warst du auch seit 2017 darin.
Wenn sich seit 2015 deine Tätigkeiten aber nicht geändert haben, wärst du auch 2015 schon in der E9 gewesen.

Wenn man aber davon ausgeht, dass du tatsächlich (erst) seit 2017 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zur E9 führen, wurdest du von E8 Stufe 3 in (hier muss jemand helfen, hab die Historie nicht parat) E9 Stufe 2 (?) höhergruppiert, hier hättest du also irgendwann 2019 Stufe 3 erreicht.
In 2019 hätte dann die auch Überführung in E9a z.B. von E9 Stufe 3 1. Jahr in E9a Stufe 4 1. Jahr stattgefunden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html


Wenn du die genauen Daten nennst, kann dir Lars73 vielleicht helfen. 

Dieses "sind durch die tariflichen Regelungen eingruppiert" oder "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert" ist halt die Standardantwort, die nur besagt, dass dein Arbeitgeber zwar eine Meinung zur Eingruppierung hat, aber eigentlich ist die nichts wert.
Es gibt auch keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung oder sowas.
Wenn du es genau wissen willst, hilft nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.



Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.

Kann da Zimbolino nur zustimmen. Such Dir (WICHTIG) eine Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Dich dort beraten (Rechtschutzversichert?).

Spid

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #20 am: 31.08.2020 21:03 »
Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.

Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.


Na Hauptsache unser Anwalt hat das durchdrungen. BTW: Bei einer in dem ganzen Verfahren stattgefunden Schiedsgerichtssitzung hat auch der vorsitzende Richtes des Arbeitsgerichtes den Argumenten der Schulbehörde nicht folgen können und hat dies auch deutlich gemacht.

UND laut Tarifvertrag TV-L sind Quereinsteiger mit Magister/Master, die an einer Grund-, Ober-, Real- oder Gesamtschule beginnen nach E10 einzugruppieren. Nur eben meine Frau zunächst nicht.

Zu einer Gerichtsverhandlung ist es dann im übrigen erst gar nicht gekommen. Und die Eingruppierung nehmen auch Menschen vor. Und diese können sich auch irren in der Auslegung des Tarifvertrages.

Kann da nur jedem raten sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung "Öffentlicher Dienst" zu suchen.

Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.

Q.E.D.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #21 am: 01.09.2020 11:36 »
Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.
Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.
...
Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.
Tja das was Spid mit "nicht falsch eingruppiert" sagt stimmt nun mal,
dass was er nicht sagt ist, dass man oftmals das falsche Entgelt bekommt und viele halt Entgelt=Eingruppierung gleichsetzen.

Letztendlich stellt der Richter nur die Eingruppierung fest und entscheidet darüber, ob man das richtige Entgelt erhalten hat, oder ob der AG/AN sich bzgl. der Eingruppierung geirrt hat und dir das falsche Entgelt auszahlte.

Richtig eingruppiert war man trotzdem immer.  8)

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,414
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #22 am: 01.09.2020 16:26 »
Richtig eingruppiert war man trotzdem immer.  8)

Was aber eher eine akademische Übung ist, da -- bis zur gerichtlichen Klärung -- die Einschätzung des Arbeitgebers zur Eingruppierung die für den Arbeitnehmer entscheidende ist, denn die wirkt sich auf den Lohnzettel aus...

Spid

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #23 am: 01.09.2020 17:26 »
Inwiefern wäre dies hinsichtlich der Eingruppierung „entscheidend“? Und inwiefern ist ein tatsächlich existierender, gerichtlich durchsetzbarer Anspruch „akademisch“?

Isie

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #24 am: 01.09.2020 18:31 »
Selbstverständlich ist die Einschätzung des Arbeitgebers entscheidend für die Entgelthöhe, aber nur so lange, bis der Arbeitnehmer mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage obsiegt.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,414
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #25 am: 01.09.2020 18:32 »
Nun, ich gehe jedenfalls stark davon aus, dass der Großteil der AG-Einschätzungen zur Eingruppierung nicht gerichtlich überprüft wird. Dementsprechend dürfte für die meisten Beschäftigungsverhältnisse (im Anwendungsbereich des betroffenen TVs) gelten, dass allein die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung (und Einstufung) die Höhe der Lohnzahlungen bestimmt...

Aber warum diskutieren. Lohnt sich bei dem Gegenüber eh nicht...

Spid

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #26 am: 01.09.2020 18:49 »
Da effektiver Rechtsschutz möglich ist, trägt Deine Vorbringung nicht.

Isie

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #27 am: 01.09.2020 19:24 »
Nun, ich gehe jedenfalls stark davon aus, dass der Großteil der AG-Einschätzungen zur Eingruppierung nicht gerichtlich überprüft wird. Dementsprechend dürfte für die meisten Beschäftigungsverhältnisse (im Anwendungsbereich des betroffenen TVs) gelten, dass allein die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung (und Einstufung) die Höhe der Lohnzahlungen bestimmt...
Diese Einschätzung teile ich. Entweder hält der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber genannte Entgeltgruppe für richtig oder die Hemmschwelle ist zu hoch, um den Arbeitgeber zu verklagen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #28 am: 01.09.2020 21:26 »
Da effektiver Rechtsschutz möglich ist, trägt Deine Vorbringung nicht.
Allein es mangelt an fähigen Rechtsanwälten, deren man sich bedienen kann.

Spid

  • Gast
Antw:Falsch eingruppiert im TV-L
« Antwort #29 am: 01.09.2020 21:39 »
Ich halte die Zahl an spezialisierten und qualifizierten Anwälten für durchaus hinreichend, um die Nachfrage zu bedienen. Man findet sie allerdings nicht auf jedem Dorf. In jeder Metropolregion Deutschlands ist mindestens eine größere Kanzlei vertreten, die mit Aussicht auf Erfolg eine Eingruppierungsfeststellungsklage vertreten kann.