Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Und wieder Mal Kündigungsfrist ...

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sylwie:
Vertrag AVR Caritas, seit 2 Jahren 4 Monaten eingestellt ( 04.2018).
Kündigungsfrist laut AVR Par.14 :  6 Wochen zur Quartalsende, also nach meiner Berechnung zum 15.11.2020, der Mitarbeiterin wird erzählt, dass es erst zu Ende Dezember möglich wäre. Wo liegt mein Denkfehler?
"(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Mo-
naten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. Darüber hinaus beträgt sie für
den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
zum Schluss des Kalendervierteljahres."

Klärt mich bitte auf..

Spid:
Am 15.11. ist kein Quartalsende, die Kalendervierteljahre enden am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.

sylwie:
Also sie hätte bis zum 15.8 kündigen müssen um Ende September rauskommen zu können? Und wann um bis zum 15.11 rauszukommen ?
Der AG will den Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, gibt es andere Möglichkeiten?

Spid:
Bis zum 19.08.

Eine fristgerechte Kündigung zum 15.11. ist nicht möglich, da es sich - wie bereits ausgeführt - nicht um ein Quartalsende handelt.

Pepper2012:
Sechs Wochen ist nicht dasselbe wie 1,5 Monate. Das nächste Datum, zu dem sie das Unternehmen verlassen kann, ist der 31.12.2020. Von diesem Datum musst Du nun sechs Wochen zurückrechnen.

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