Autor Thema: Dienstzeitberechnung  (Read 5780 times)

Kai

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Dienstzeitberechnung
« am: 01.09.2020 11:33 »
Hallo Kollegen,

ich habe soeben ein Schreiben meiner Personalstelle erhalten, auf welchem meine Dienstzeit berechnet wird.

Unter Hinweis auf § 34 Abs. 3 TVöD wird mir nun mitgeteilt, dass sich mein Dienstjubiläum um knapp drei Jahre verschiebt.

Ich wurde hier nach dem TVAöD am 01.08 in dieser Dienststelle eingestellt und habe dann, drei Jahre später am 11.07 meinen Vertrag nach dem TVöD erhalten.

Ich kann mir anhand des Wortlautes des 34 denken, dass die Personalstelle jetzt davon ausgeht, dass ich eben erst ab dem 11.07 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wurde, aber gibt es nicht eine Regelung für die Azubis, wenn diese ohne Unterbrechung übernommen werden?

Oder einfach die Frage: Liegt die Personalstelle hier richtig mit der Sichtweise?

Spid

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #1 am: 01.09.2020 11:37 »
Im TVÖD gibt es keine „Dienstzeit“ und auch kein „Dienstjubiläum“, die in Bezug genommene tarifliche Norm regelt die Beschäftigungszeit.

Insider2

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #2 am: 01.09.2020 11:44 »
Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.

Kai

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #3 am: 01.09.2020 11:48 »
Im TVÖD gibt es keine „Dienstzeit“ und auch kein „Dienstjubiläum“, die in Bezug genommene tarifliche Norm regelt die Beschäftigungszeit.

Mensch Spid, ich gebe doch nur das wieder, was man mir sagt....  ;)


Kai

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #4 am: 01.09.2020 11:50 »
Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.

Das ist aber doof.  :(

Insider2

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #5 am: 01.09.2020 12:44 »
Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.

Das ist aber doof.  :(

Tja, dies ist halt so. Und du kannst hier der Personalstelle ruhig vertrauen. Korrekte Anwendung des Tarifrechts.

Was spricht eigentlich dagegen, sich den Sachverhalt direkt von der Personalstelle erklären zu lassen bzw. dort nachzufragen?

Kai

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #6 am: 01.09.2020 13:10 »
Das man seiner Personalstelle nicht immer so blind vertrauen sollte, ist hier regemäßig der Grund für Posts.

Ich sitze gute 160 Kilometer von meiner Personalstelle entfernt und mal ab von der Entfernung, kenne ich leider niemanden persönlich den man fragen könnte. Wir müssen uns bei Rückfragen unter einer zentralen Nummer melden und mit dem diensthabenden Personaler begnügen.

Aber gut, dann ist es so.

Schade, dass ich so mein 40. Dienstjubiläum nicht feiern kann. Denn dann bin ich schon in Rente….

Dakmer

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #7 am: 02.09.2020 09:27 »
Ausbildungszeit gilt nicht als Beschäftigungszeit. Das ist halt so. Aber meinem Personalamt vertraue ich auch nicht aus der Erfahrung heraus und würde auch besser woanders nachfragen. ;-) 

BAT

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #8 am: 02.09.2020 10:50 »
Ausbildungszeit gilt nicht als Beschäftigungszeit. Das ist halt so. Aber meinem Personalamt vertraue ich auch nicht aus der Erfahrung heraus und würde auch besser woanders nachfragen. ;-)

Bei uns wird die Ausbildungszeit weiterhin - wohl vertragswidrig - berücksichtigt. Bzw. die seinerzeitigen Festlegungen bei Beschäftigungsbeginn wurden nie geändert. ;)

Texter

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #9 am: 02.09.2020 10:58 »
"weiterhin" bedeutet, dass sie zu BAT Zeiten berücksichtigt wurde?

BAT

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #10 am: 02.09.2020 11:03 »
"weiterhin" bedeutet, dass sie zu BAT Zeiten berücksichtigt wurde?

Meines Wissens war das so. So sahen unsere Schreiben bei Einstellung aus. Und ich denke, das Personalamt hatte schlicht keine Lust, bei den Altfällen die Daten für die Jubiläen neu zu berechnen.

Spid

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #11 am: 02.09.2020 11:04 »
Auch §19 BAT stellte auf die Zeit im Arbeitsverhältnis ab.

BAT

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #12 am: 02.09.2020 12:35 »
Auch §19 BAT stellte auf die Zeit im Arbeitsverhältnis ab.

Die vertragswidrige Umsetzung wurde von mir bereits konstatiert.

Gerda Schwäbel

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #13 am: 02.09.2020 14:52 »
Zu BAT-Zeiten richtete sich das Jubiläum nicht nach der Beschäftigungszeit (§ 19 BAT), sondern nach der Dienstzeit. Der Unterschied zwischen Beschäftigungszeit und Dienstzeit ergab sich aus den §§ 20 und 39 BAT.
Aus welchem anderen Grund als "schlicht keine Lust" das Personalamt die Daten für die Jubiläen in Altfällen nicht neu berechnet hat, können Sie - bei Interesse - in § 14 TVÜ-VKA nachlesen.

BAT

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Antw:Dienstzeitberechnung
« Antwort #14 am: 02.09.2020 14:56 »
Interesse besteht meist bei Sachlagen, die einem zum Nachteil gereichen. ;)

Aber danke für die Aufklärung, Gerda! Wobei es das Momentum "keine Lust" im Personalamt dennoch gibt, bei besonderen Jubiläumskonstellationen:-)

BTW: da der TVÖD gerade erstmal 15 Jahre alt ist, dürfte es doch in Bezug auf Jubiläen bisher zu gar keinen "Neufall" gekommen sein (?)