Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit - Berechnung des Ausgleichsbetrags  (Read 2484 times)

Robbsn

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Hallo zusammen.

Eine Frage zur höherwertigen Tätigkeit. Habe zu dieser konkreten Frage noch keine Antwort gefunden.

Ich bin Sachbearbeiter mit einer 9a. Ich bin stellvertretender SGL.
Nun vertrete ich meinen SGL seit rund 6 Monaten und habe die Zahlung einer Zulage für die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten beantragt.
Das ist auch erstmal kein Problem. Die Dienststelle stimmt dieser Zulage im Normalfall auch zu.
Jetzt die Frage: Ich habe eine 9a, mein SGL bisher eine 9c, inzwischen hochgruppiert auf eine 11.

Die Dienststelle wird mir die Zulage aber in Höhe einer 9b auszahlen, mit der Begründung dass ich ja die persönlichen Voraussetzungen für die 9c bzw 11 nicht erfülle (ich habe nur einen Vfa Abschluss, keinen Bachelor oder Verwaltungsfachwirt), und daher wird nur die nächst höhere EG gezahlt.

Ist das so korrekt? Ich kann dazu im Tvöd nichts finden, außer dass der Ausgleich zwischen der eigentlichen EG und der zu vertretenden EG gezahlt wird. Sprich die Differenz zwischen 9a und 9c bzw 11.

Vielen Dank

Spid

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Welche Eingruppierung ergäbe sich für Dich, wenn die auszuübende Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen worden wäre? Das ist dann die Entgeltgruppe, zu der die Zulage zu zahlen wäre.

Robbsn

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Na dann zu der 9c bzw seit die Stelle überprüft wurde, zu der 11

Robbsn

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Meine Personalsachbearbeiterin bezieht sich auf einen Kommentar zum Tvöd. Finde den aber nirgends

Spid

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Dann erhebe Lohnklage.

Isie

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Suche vorher lieber erst mal in der Entgeltordnung.

Spid

  • Gast
Auf Nachfrage hat der TE sich doch eindeutig dazu eingelassen, welche Eingruppierung sich für ihn bei dauerhafter Übertragung ergäbe. Das kann er ja nur auf Grundlage der Entgeltordnung festgestellt haben.

Lars73

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@Robbsn
Greift in dem Bundesland die Ausbildungs- und Prüfungspflicht und die Voraussetzungen werden von dir erfüllt? Bzw. gibt es im entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung Voraussetzungen in der Person?