Hallo zusammen.
Eine Frage zur höherwertigen Tätigkeit. Habe zu dieser konkreten Frage noch keine Antwort gefunden.
Ich bin Sachbearbeiter mit einer 9a. Ich bin stellvertretender SGL.
Nun vertrete ich meinen SGL seit rund 6 Monaten und habe die Zahlung einer Zulage für die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten beantragt.
Das ist auch erstmal kein Problem. Die Dienststelle stimmt dieser Zulage im Normalfall auch zu.
Jetzt die Frage: Ich habe eine 9a, mein SGL bisher eine 9c, inzwischen hochgruppiert auf eine 11.
Die Dienststelle wird mir die Zulage aber in Höhe einer 9b auszahlen, mit der Begründung dass ich ja die persönlichen Voraussetzungen für die 9c bzw 11 nicht erfülle (ich habe nur einen Vfa Abschluss, keinen Bachelor oder Verwaltungsfachwirt), und daher wird nur die nächst höhere EG gezahlt.
Ist das so korrekt? Ich kann dazu im Tvöd nichts finden, außer dass der Ausgleich zwischen der eigentlichen EG und der zu vertretenden EG gezahlt wird. Sprich die Differenz zwischen 9a und 9c bzw 11.
Vielen Dank