Autor Thema: Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe  (Read 3393 times)

Storm85

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Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« am: 01.09.2020 18:22 »
Liebe Community,
 
ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage behilflich sein könnt:

Ich bin auf Grund einer Beförderung von Entgeltgruppe 9a Stufe 4 neu in Entgeltgruppe 9b Stufe 3 eingruppiert worden, wie im Kapitel Höhergruppierung beschrieben.  In meiner alten Entgeltgruppe hätte ich in wenigen Monaten die Stufe 5 erreicht. Somit habe ich auf mittelfristig einen Verlust durch die Höhergruppierung, auch unter Berücksichtigung des Garantiebetrages.

Angenommen man würde in der Entgeltgruppe wieder herabgesetzt werden, weil man eine Stelle, nach TV-L 9a bezahlt, in einer anderen Stadt antreten würde oder den Posten der Beförderung einfach abgeben würde, in welcher Stufe wäre man dann eingruppiert? Würde man sich dann plötzlich in 9a Stufe 3 wieder finden? Oder wären die Zeiten, die in 9a erreicht worden sind, anerkannt.

Vielen Dank vorab  :)

Spid

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 01.09.2020 18:47 »
Die Herabgruppierung erfolgt stufengleich. Berücksichtigungsfähige Stufenlaufzeit liegt nicht vor.

Storm85

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #2 am: 02.09.2020 17:37 »
Bestätigt meinen Eindruck, dass der Arbeitgeber mehr von der Beförderung profitiert als man selbst.

Bastel

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #3 am: 02.09.2020 17:56 »
Warum hast du Sie angenommen?

WasDennNun

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #4 am: 02.09.2020 18:04 »
Bestätigt meinen Eindruck, dass der Arbeitgeber mehr von der Beförderung profitiert als man selbst.
Stimmt durch die Beförderung erhält man idR weniger Geld.

Storm85

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #5 am: 02.09.2020 20:55 »
Warum hast du Sie angenommen?

Aufstiegsmöglichkeiten gibt es selten und nicht viele.
Sehr ärgerlich dadurch einen Großteil seiner erreichten Stufenlaufzeiten zu verlieren.

Jockel

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #6 am: 03.09.2020 09:39 »
Das liegt am falschen Erwartungshorizont. Zeiten in der neuen, höheren Entgeltgruppe (und Tätigkeit) liegen per Definition NICHT vor. Also müsste in Stufe 1 angefangen werden. Da man dann weniger Entgelt hätte als vorher, haben die Tarifvertragsparteien sich auf ein System geeinigt, bei dem das ("weiniger als vorher") nicht passieren soll. Die Währung "Stufe oder Stufenlaufzeit" spielt für diesen Vorgang keine Rolle.

Storm85

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #7 am: 03.09.2020 09:44 »
Demnach müsste man den tarifparteien sogar dankbar sein, weniger verdienen zu dürfen....

Spid

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #8 am: 03.09.2020 09:55 »
Das liegt am falschen Erwartungshorizont. Zeiten in der neuen, höheren Entgeltgruppe (und Tätigkeit) liegen per Definition NICHT vor. Also müsste in Stufe 1 angefangen werden. Da man dann weniger Entgelt hätte als vorher, haben die Tarifvertragsparteien sich auf ein System geeinigt, bei dem das ("weiniger als vorher") nicht passieren soll. Die Währung "Stufe oder Stufenlaufzeit" spielt für diesen Vorgang keine Rolle.

Inwiefern müßte in Stufe 1 angefangen werden? Die Stufen der Entgelttabelle bilden nicht die Verweildauer in einer Entgeltgruppe ab.

WasDennNun

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #9 am: 03.09.2020 12:45 »
Demnach müsste man den tarifparteien sogar dankbar sein, weniger verdienen zu dürfen....
So, so bei einer Beförderung verdient man weniger als vorher.
Das ist im Monat der Beförderung niemals nicht der Fall.
Es kann aber natürlich der Fall eintreten, dass man einige Zeit weniger verdient, als wenn man nicht befördert worden wäre.
Wer sich befördern lässt und feststellt, dass er der Breakeven Point in einem solchen Fall zu weit weg liegt, der hat halt nicht aufgepasst und darf sich den Rest seines Lebens ärgern.
Soll ja vorkommen.
Der Rest soll sich freuen, dass man mehr verdient als vorher, auch wenn man durch ein "virtuelles" Tal laufen muss.
(Aber niemals nicht weniger Geld als vorher auf dem Konto haben wird)

Spid

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #10 am: 03.09.2020 12:51 »
Eine Beförderung gibt es ohnehin nicht. Bei einer Höhergruppierung dürfte zwar zutreffend sein, daß dabei im Monat der Höhergruppierung das Tabellenentgelt nicht niedriger sein wird als es ohne Höhergruppierung der Fall wäre, es ist aber problemlos möglich, daß durch die Höhergruppierung fortfallende Entgeltbestandteile dazu führen, daß das auszuzahlende Entgelt durch die Höhergruppierung tatsächlich niedriger ist als es ohne Höhergruppierung gewesen wäre.

Isie

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #11 am: 03.09.2020 16:23 »
Zumindest beim Wegfall von Entgeltgruppenzulagen ist das ausgeschlossen, jedenfalls nach der herrschenden Rechtsauffassung. Und beim Wegfall von anderen Entgeltbestandteilen sollte das auch nur selten der Fall sein, da der Höhergruppierungsgewinn  den Verlust von Zulagen häufig auffängt.

Warumdendas

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #12 am: 03.09.2020 16:27 »
Demnach müsste man den tarifparteien sogar dankbar sein, weniger verdienen zu dürfen....
So, so bei einer Beförderung verdient man weniger als vorher.
Das ist im Monat der Beförderung niemals nicht der Fall.

(Aber niemals nicht weniger Geld als vorher auf dem Konto haben wird)

Niemals nicht? Also immer. 8)


Spid

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Antw:Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe
« Antwort #13 am: 03.09.2020 16:38 »
Zumindest beim Wegfall von Entgeltgruppenzulagen ist das ausgeschlossen, jedenfalls nach der herrschenden Rechtsauffassung. Und beim Wegfall von anderen Entgeltbestandteilen sollte das auch nur selten der Fall sein, da der Höhergruppierungsgewinn  den Verlust von Zulagen häufig auffängt.

Der Garantiebetrag beträgt in den unteren Entgeltgruppen 100€. Mithin genügt in den Fällen, in denen dieser Garantiebetrag Anwendung findet, bereits der Fortfall der Wechselschichtzulage.