Autor Thema: [Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen  (Read 7282 times)

beelzebub

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[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« am: 02.09.2020 07:05 »
Hallo,
hat jemand Erfahrungen und Tipps, wenn man eine Weisung zur ärztlichen Behandlung aufgrund o. g. Paragraphen hat.
Wer kommt dafür in Frage, wie krank muss man sein oder welche Grundlage gibt es, um eine drohende Dienstunfähigkeit anzunehmen?
Hier der Link für den genauen Wortlaut.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3917807,49

Hintergrund, der Amtsarzt hat mir die Dienstfähigkeit bescheinigt und die Empfehlung ausgesprochen, meine laufenden Behandlungen und Physiotherapie fortzuführen.
Das hat meinen Dienstherrn, der seit 2 Jahren versucht mich für dienstunfähig zu erklären, zum Anlass genommen, eine Weisung nach o.g. Grundlage auszusprechen.
« Last Edit: 03.09.2020 01:55 von Admin2 »

Mask

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Antw:§ 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #1 am: 02.09.2020 14:02 »
Hi Beelze,

was für Erfahrungen und Tipps suchst du genau?

Willst du wissen, wie du eine derartige Weisung umgehen kannst ?

beelzebub

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Antw:§ 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #2 am: 02.09.2020 17:24 »
Eigentlich will ich alles wissen, was es darüber zu wissen gibt.
Z. B. wie krank muss man sein, um so einer Weisung zu kommen.
Wer schätzt ein, ob eine Dienstunfähigkeit mit so einer Weisung zuvor gekommen wird.
In unserer Dienststelle gab es so was noch nie, obwohl es Kollegen gibt, die weit aus mehr Einschränkungen haben als ich.
Ich sehe das als eine weitere von vielen Schikanen, die ich seit rund 5 Jahren ertragen muß...

clarion

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Antw:§ 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #3 am: 02.09.2020 21:54 »
Hat man Dir denn auch konkrete Maßnahmen  auferlegt? Ich würde ehrlich gesagt gerne in der Arbeitszeit und auf Kosten des Dienstherrn  meine Physiotherapie machen. Das würde mir etwas Geld und sehr viel Zeit sparen.

beelzebub

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Antw:§ 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #4 am: 02.09.2020 22:03 »
Konkrete Maßnahmen? Naja ich soll Physiotherapie und Psychotherapie machen und das schriftlich nachweisen.
Muss die Zeit der Behandlung als Dienstzeit angerechnet werden? Ich habe als Erstes darum gebeten, mir eine Kostenzusage zu erteilen - nur um später Missverständnise vorzubeugen. Muss der Dienstherr alke Kosten tragen? Auch Fahrtkosten?

clarion

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Antw:§ 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #5 am: 02.09.2020 23:02 »
Laut den von dir verlinkten Text muss Dienstzeit gewährt werden. Wenn Du krank  geschrieben  sein  solltest, erübrigt sich das aber. Wenn du angewiesen bist, diese in deinem eigenen  Interesse  liegende Maßnahmen durchzuführen, würde ich es auch so interpretieren, dass  die  Dienstherr auch diejenigen Aufwendungen = Kosten einschließlich Fahrtkosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt.

Ich glaube  aber,  dass solche Weisungen  nur extrem  selten erteilt werden.  Es gibt anscheinend keine  Rechtssprechung  dazu.
« Last Edit: 02.09.2020 23:12 von clarion »

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #6 am: 03.09.2020 17:39 »
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm

Punkt 4. 4 ist recht interessant. Weder steht etwas von drohender Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit im Gutachten des Amtsarztes, noch hat man frühzeitig mit mir irgendwas erörtert.
Großartig unterschiedlich wird die Verfahrensweise Bund / Länder nicht sein.

Das Ganze wird mehr und mehr zur Schikane...

Lars73

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #7 am: 03.09.2020 17:47 »
In welchen Umfang gab es denn in den letzten Jahren Zeiten von Arbeitsunfähigkeit?

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #8 am: 03.09.2020 21:26 »
Mai bis September 2018 OP mit Reha (Hüft TEP) - die erste längere Krankheit in 20 Dienstjahren.
November 2018 bis Juli 2019 psychisch wegen Schikanen während und nach der OP.

clarion

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #9 am: 03.09.2020 23:01 »
Hallo,

Eine Hüft-TEP ist doch eigentlich kein Grund jemanden loswerden zu wollen, besonders nicht wenn du am Schreibttisch hockst.

Ich nehme mal an, Du machst Deine Therapie ohnehin und hast es bisher über Beihilfe und PKV laufen lassen. Ich würde ja mal den PKV Anteil beim nächsten Mal spaßeshalber beim Dienstherrn einreichen. Rechtsgrundlage ist die Weisung und das von Dir zitierte Gesetz.

Gleichwohl solltest Du überlegen, ob Du den grundsätzlichen Konflikt, den es ja zu geben scheint, in Angriff nehmen kannst oder willst, evt. unter Beteiligung des BEM Beauftragten.

Lars73

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #10 am: 04.09.2020 07:31 »
Seit Juli 2019 keine relevanten Fehlzeiten und Einschränkungen im Dienst?

Was sagt der Personalrat?

Auch wenn das Vorgehen unerfreulich ist, würde ich zur Strategie von clarion neigen. Verlangt der Dienstherr denn etwas was du nicht sowieso planst?

Offensichtlich gibt es einen Konflikt. Gibt es bei Euch Instrumente der Konflikbearbeitung? Ist klar wer und weshalb da seitens der Dienststelle agiert?

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #11 am: 04.09.2020 13:17 »
BEM Beauftragte ist die Geschäftsleiterin in Personalunion mit dem Dienstellenleiter/dessen Stellvertreter.
Der Personalrat wird in den seltensten Fällen mit einbezogen, eigentlich gar nicht. Der Konflikt schwelt, seit ich Mitglied eben dieses Personalrats bin und mich einer Dienstellenbefriedigimungspflicht verweigere und versuche die Interessen der Bediensteten zu vertreten. Sehen leider nicht alle so in diesem Gremium...
Ein BEM Gespräch wird es demnächst geben, allerdings erwarte ich da nicht viel. Da die Leitung der Dienststelle komplett in die Schikanen unvollständige ist, hat es wenig Sinn denen da was zu erzählen. Der Personalrat sieht auch weg.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung in anderer Sache, brachte auch keinen Erfolg, lediglich der Hinweis auf ein "neues" Gesetz von 2017, das der Leitung Ende 2019 unbekannt war...
Wie gesagt, die Geschichte ist mittlerweile so lang, ich könnte einen Roman schreiben.
Die Weisung nach § 48 ist da nur der momentan letzte Akt...

Ich habe ja eigentlich nur noch 8 Jahre...

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #12 am: 04.09.2020 14:01 »
unvollständige = involviert

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #13 am: 04.09.2020 19:42 »
Was ist denn eine
Dienstellenbefriedigimungspflicht
?

Ich habe ja eigentlich nur noch 8 Jahre...

... und keinen Anwalt? Klingt nach verbrannter Erde. Du bist nicht der Erste, der zermürbt in Frühpension soll. Aber sind wir mal ehrlich: Frühpension aufgrund Dienstunfähigkeit ist mitunter finanziell nicht so uninteressant. Wenn der Dienstherr schon solche Maßnahmen ergreift und die Pensionierung als Ziel hat, was will man da noch acht Jahre lang tun? Gewinnst Du die nächste PR Wahl nicht, hast Du mitunter noch viel größere Probleme.

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #14 am: 05.09.2020 06:47 »
Was eine Dienststellenbefriedigungspflicht ist? Naja, wo anders sollte zwischen Dienststelle und Personalrat Friedenspflicht sein, bei uns ist das anders, einseitig eben, der Personalrat wird seitens der Dienststelle fast überall aussen vor gelassen und hat ansonsten still zu sein...

Aufgeben ist keine Alternative. Und über die Wiederwahl mache ich mir keine Sorgen, es wählt mich ja nicht die Dienststellenleitung.

Wir schweifen jedoch etwas vom Thema ab.

Im oben verlinkten Text steht ja etwas drin. 1. Die Weisung muss auf einem ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachten beruhen - meins sagt aus, auf meiem derzeitigen Posten bin ich voll dienstfähig. 2.Die Weisung muss so frühzeitig wie möglich mit mir erörtert werden - mit mir wurde gar nicht gesprochen.
Ergo liegt der Verdacht nahe, es ist wieder eine weitere Schikane, die sich unsere beiden Juristen in der Dienststellenleitung im Glauben an ihre göttliche Unfehlbarkeit ausgedacht haben und denken, mich damit beeindrucken zu können - ich glaube das wird nichts, wie einige Maßnahmen vorher. In meinem Fall nach meinem Lebenmotto - Der Klügere gibt nach - zu verfahren, ist nochvviel zu früh und falsch .