Nein, jetzt ist es keine Weisung mehr, sondern nach der ersten Umwandlung in einen Hinweise, nun im zweiten Ablauf in eine Bitte gewandelt, die, wenn ich dieser nicht nachkomme, sei Verstoß gegegen meine Grundpflichten als Beamter darstellt. Das man mir dafür keine gesetzlichen Grundlagen nennen will, sondern ganz allgemein von "gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Entscheidungen schreibt, ohne diese konkret zu benennen, sagt doch einiges.
Ich habe jetzt nach den Erkenntnissen der Dienststelle gefragt, worauf sie meine Nichteinhaltung meiner Gesunderhaltungspflicht stützen, irgendwas scheinen sie da zu wissen, wovon ich nichts weiß.
Die Geschichte geht in die nächste Runde und man darf gespannt sein, mit welchen Ausreden man jetzt versucht weiter Druck auszuüben, nur um das zu bekommen, was denen rechtlich nicht zusteht.
Ich habe jetzt klipp und klar geschrieben:
Ich sehe darüber hinaus keinerlei Veranlassung, Ihnen meine privat initiierten Behandlungen, über die Art, den Umfang und bei wem ich mich in Behandlung begebe/befinde Ihnen gegenüber zu dokumentieren.
Sollten Sie Veranlassung haben, an meiner Gesunderhaltungspflicht zu zweifeln, so erbringen Sie dahingehend bitte den Nachweis darüber.