Autor Thema: [Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst  (Read 11009 times)

Kleeblatt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Es gibt keine Sprungbeförderung bei Beamten. Alle Ämter sind mit entsprechenden Zeiten zu durchlaufen.
Natürlich kannst du dich aus A6 auf eine A8 Stelle bewerben.  Bekommst du dies- Glückwunsch. Es sind nur noch die Wartezeiten bis zur jeweiligen Beförderung zurückzulegen.

Bruce Springsteen

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Wenn du jetzt schon nach dem Gehalt fragst, solltest die Berufswahl noch mal überdenken oder gleich im g.D anfangen als Quereinsteiger.

10 Jahre sind sicherlich "normal", es geht aber auch in der Hälfte der Zeit, siehe mein Beispiel. Aber für mich sind auch die Entlohnung nicht wichtig, sondern andere Dinge.  8)

Ich rate grundsätzlich davon ab, auch "Erwartungen" an hohen Stellen zu haben. Eine hohe Stelle inpliziert grundsätzlich keinen Anspruch, wenn du Beamter werden willst. Als Angestellter ist das was anderes.

Hast du bspw. eine A13-Stelle inne und fängst mit A 9 an, musste nicht automatisch nach Jahren auf A 13 kommen.

Selbst dein erwähntes Studium macht Halt vor Artikel 33 (2) GG. Dem musste dich beugen..

chriz86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Wenn man in Teilen Eure Beiträge ließt, kann dies sehr demotivierend für den Fragesteller sein. ;)

Aus eigener Betroffenheit weiß ich sehr gut, dass es durchaus möglich ist, von A6 bis A13 (und weiter) durchzumarschieren und Karriere zu machen. Ich habe es geschafft, in dem ich vier Jahre nach Beendigung der Ausbildung ein Studium begonnen habe. Für die Zeit des Bachelors und Masters habe ich mich beurlauben lassen. Danach dann auf eine A11 Stelle beworben und genommen worden. Nach knapp drei Jahren dann auf eine A13 beworben und genommen. Nachteil: Da es keine Sprungbeförderung gibt, musst du es durchaus aushalten, zwar höherwertige Aufgaben zu machen, die Besoldung wird jedoch jedes Jahr um eine Stufe angehoben..... So kann es halt auch gehen. Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..

Grüße

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..

Das musst du mir näher erläutern???? Und klar geht das auch schneller, aber "Normalzustand" ist ein anderer ;)

Bruce Springsteen

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Naja.. er war bspw. nur ein Jahr in A 7 oder A8.. das finde ich nicht unnormal, da es bei mir ebenso war.

Ich finde es lustig von Chriz, dass er meint, wir schreiben teilweise zu demotivierend, er aber selbst impliziert, dass er seinen mittleren Dienst für umme gemacht zu haben. :D Tolle Ironie...

chriz86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Ja genau, in zB A7, A8 etc jeweils ein Jahr.

Ganz im Gegenteil war der mittlere Dienst for Umme. Man darf nicht vergessen wie jung viele sind, wenn sie mit der Ausbildung beginnen und auch darf man die soziale Herkunft nicht unterschätzen. In vielen Familien ist das Thema Studium einfach nicht präsent, also wird dieser Weg erst gar nicht mitgedacht oder gar möglich gemacht.
Ich war 17, als die Ausbildung began. Mit knapp 16 bereits auf die Ausbildung beworben. Insofern ist es verständlich, dass man dann Wege später sucht und geht, die einen beruflich weiterbringen werden, sofern man es dann so will. Der Weg hat durchaus auch einige Vorteile, auch wenn nicht immer ganz einfach. Mit der richtigen Motivation ist es aber halb so wild, denke ich.
« Last Edit: 08.09.2020 21:55 von chriz86 »

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
@Chriz86

Dafür muss deine Dienststelle aber mit einem guten Stellenhaushalt gesegnet sein. Ich hatte mich mit Ende 30 im mittleren Dienst verbeamten lassen und brauchte von A6 nach A7 ca 2,5, von A7 nach A8 nochmal 2,5 Jahre. Währenddessen habe ich den Aufstieg gemacht und bin 5 Monate danach in den gehobenen Dienst gewechselt. Das ist inzwischen auch wieder 2,5 Jahre her und auf meiner alten Dienststelle hätte ich wahrscheinlich noch ein paar Jahre auf die A10 gewartet. Vor knapp 1 Jahr bin ich jedoch versetzt worden und diese Behörde befördert vom jeweiligen Eingangsamt immer nach 1 Jahr, unabhängig von der Bewertung. Nun steht also demnächst die A 10 an. Danach gibt es wieder Wartezeiten von mind. 3 Jahren. A12 ist mein Ziel. Mal sehen, ob ich das in den verbleibenden 19 Jahren bis zur Pension noch schaffe.

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 292
chriz86 in welchem Bundesland sind denn Beförderung im Abstand von nur 1 Jahr überhaupt zulässig? In Bayern beträgt die Mindestwartezeit in der 2.QE 2 und in der 3.QE 3 Jahre.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
zum Beispiel beim Bund :)

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 292
Du kannst schon wechseln, aber wärst erstmal weiterhin in A6. Es sind alle Ämter zu durchlaufen, Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht. A6 -> A7 -> A8 usw, davon gint es Stellenunabhängig keine Ausnahme!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht.

Nanu? Ich dachte, der Bundespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen?

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 292
Richtig, ich hätte meine Aussage mit "grundsätzlich" einschränken müssen. Aber wie oft kommt das denn in der Realität vor?

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Da es keine Sprungbeförderung gibt, musst du es durchaus aushalten, zwar höherwertige Aufgaben zu machen, die Besoldung wird jedoch jedes Jahr um eine Stufe angehoben..... So kann es halt auch gehen. Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..
Das ist aber nicht der Regelfall. Auch wenn man einen höheren Dienstposten hat, heißt das nicht, dass man nach einem Jahr (oder der sonstigen Mindestwartezeit zur nächsten Beförderung) befördert wird.

NGS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
  • NGS
Hallo zusammen, danke, dass ihr eure Meinungen/Erfahrungen geteilt haben.
1) Kommunale Verwaltung: besser bei einer großen Stadt ( :)vielfältigere Aufgaben,  :(mehr Konkurrenz) oder bei einer kleinen Stadt ( :(kleineres Tätigkeitsfeld,  :) familiäre Stimmung) anzufangen
2) Kann man nach der Ausbildung (2QE oder 3QE), bzw nach den ersten 2/3 obligatorischen Jahrem im Eingangsamt die Behörde/Stadt wechseln? Ratsam?
3) Ist die Beförderung immer von einer Besoldungsgruppe auf die Nächste? Kommt man auf eine höhere Stufe nur nach gewissen Jahren/gewisser Erfahrung oder kann es schneller gehen?
4) Ist eine modulare Qualifizierung immer nur nach Absprache mit der Behörde/dem Vorgesetzten möglich oder kann man sich als Beamte auch privat anmelden (und die Kosten dafür tragen)?

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 292
zu 1. da ist Geschmacksache. mehr Möglichkeiten hat man in der Regel bei größeren Behörden.

zu 2. das kann man machen, BayBG 139 ist ggf. zu beachten.

zu 3. Wie oft noch. Es ist JEDES Amt zu durchlaufen! In den Stufen steigt man mit den Jahren automatisch auf. Art. 66 BayBesG ermöglicht die Gewährung einer sog. Leistungsstufe. hier mal die Frage an alle, hat das irgendjemand schon bei einer Dienststelle in Anwendung gesehen?

zu 4. Es geht nur mit Aufstiegsvermerk in der Beurteilung und die kommt vom Vorgesetzten!