Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst

<< < (5/7) > >>

chriz86:
Ja genau, in zB A7, A8 etc jeweils ein Jahr.

Ganz im Gegenteil war der mittlere Dienst for Umme. Man darf nicht vergessen wie jung viele sind, wenn sie mit der Ausbildung beginnen und auch darf man die soziale Herkunft nicht unterschätzen. In vielen Familien ist das Thema Studium einfach nicht präsent, also wird dieser Weg erst gar nicht mitgedacht oder gar möglich gemacht.
Ich war 17, als die Ausbildung began. Mit knapp 16 bereits auf die Ausbildung beworben. Insofern ist es verständlich, dass man dann Wege später sucht und geht, die einen beruflich weiterbringen werden, sofern man es dann so will. Der Weg hat durchaus auch einige Vorteile, auch wenn nicht immer ganz einfach. Mit der richtigen Motivation ist es aber halb so wild, denke ich.

Elur:
@Chriz86

Dafür muss deine Dienststelle aber mit einem guten Stellenhaushalt gesegnet sein. Ich hatte mich mit Ende 30 im mittleren Dienst verbeamten lassen und brauchte von A6 nach A7 ca 2,5, von A7 nach A8 nochmal 2,5 Jahre. Währenddessen habe ich den Aufstieg gemacht und bin 5 Monate danach in den gehobenen Dienst gewechselt. Das ist inzwischen auch wieder 2,5 Jahre her und auf meiner alten Dienststelle hätte ich wahrscheinlich noch ein paar Jahre auf die A10 gewartet. Vor knapp 1 Jahr bin ich jedoch versetzt worden und diese Behörde befördert vom jeweiligen Eingangsamt immer nach 1 Jahr, unabhängig von der Bewertung. Nun steht also demnächst die A 10 an. Danach gibt es wieder Wartezeiten von mind. 3 Jahren. A12 ist mein Ziel. Mal sehen, ob ich das in den verbleibenden 19 Jahren bis zur Pension noch schaffe.

Muenchner82:
chriz86 in welchem Bundesland sind denn Beförderung im Abstand von nur 1 Jahr überhaupt zulässig? In Bayern beträgt die Mindestwartezeit in der 2.QE 2 und in der 3.QE 3 Jahre.

Organisator:
zum Beispiel beim Bund :)

Muenchner82:
Du kannst schon wechseln, aber wärst erstmal weiterhin in A6. Es sind alle Ämter zu durchlaufen, Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht. A6 -> A7 -> A8 usw, davon gint es Stellenunabhängig keine Ausnahme!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version