Autor Thema: Medizinische Fachangestellte Eingruppierung  (Read 4045 times)

Anonymos97

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Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« am: 02.09.2020 12:46 »
Hallo ihr Lieben.

Ich wollte mich mal nach der Eingruppierung einer MFA im stationären Bereich und gleichzeitig Stationssekretärin erkundigen. Aktuell bin ich in der EG 5 eingruppiert. Nachdem ich ein bisschen recherchiert habe, fiel mir das auf:

Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) =

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen.

Meine Frage:
Bei vielen Kollegen wurde ein Antrag auf EG6 abgelehnt. Ich bin jedoch der Meinung das das mir/uns nach diesem Ausschnitt zusteht, da ich sowohl ein EKG als auch die Abrechnung nach GOÄ übernehme.

Hat jemand Erfahrungen? Würdet ihr einen Antrag stellen? Zu sagen ist, das ich im Klinikum seit 2018 bin, in der Abteilung jedoch erst seit 04/2020. Möchte allerdings nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen, da ja bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder bei 0 beginnt.

Spid

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #1 am: 02.09.2020 12:50 »
Das Rechercheergebnis ist falsch.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Anonymos97

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #2 am: 02.09.2020 12:53 »
TB? Wie genau ist das gemeint?

Spid

  • Gast
Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #3 am: 02.09.2020 13:00 »
TB=Tarifbeschäftigte

Anonymos97

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #4 am: 02.09.2020 13:02 »
Ja gut, aber zb EKGs gehören zu meinen täglichen Aufgaben und sind auch nicht nur vorübergehend!? Genauso die Abrechung, dies wurde an zwei von uns weitergegeben, die das dauerhaft machen müssen. Wieso steht mir das dann nicht zu ?

Spid

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #5 am: 02.09.2020 13:03 »
Ich habe doch bereits ausgeführt, daß Dein Rechercheergebnis falsch ist.

Anonymos97

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #6 am: 02.09.2020 13:05 »
Wieso ist es bitte falsch, wenn es genau in dem Forum so zu finden ist?

Spid

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #7 am: 02.09.2020 13:06 »
Es ist falsch, weil es im Tarifvertrag anders geregelt ist.

Organisator

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #8 am: 02.09.2020 13:16 »
Och Spid, lass den armen Anonymos97 doch nicht am langen Arm verhungern...

@Anonymos97
Laut Tarifautomatik bist du stets korrekt eingruppiert. Daher ist ein Antrag auf Überprüfung, Höhergruppierung oä tariflich nicht vorgesehen.

Der Arbeitgeber bildet sich lediglich eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die tariflich nicht bindend ist.
Wenn du also der Meinung bist, in der EG 6 eingruppiert zu sein, teile dies deinem Arbeitgeber mit; zusammen mit einer ernsthaften Zahlungsaufforderung.

Wie eine solche "ernsthafte Zahlungsaufforderung" aussehen kann, findest du hier im Forum.

Spid

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #9 am: 02.09.2020 13:17 »
Es geht mehr um das Tätigkeitsmerkmal. Es ist falsch. Der Allg. Teil findet Anwendung.

Jockel

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Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #10 am: 03.09.2020 09:44 »
steile These. so mit quasi keinen Informationen. :-)

Spid

  • Gast
Antw:Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
« Antwort #11 am: 03.09.2020 09:52 »
Angesichts des Umstandes, daß es das Tätigkeitsmerkmal nicht gibt und Teil B Abschnitt XI Ziff. 12 EGO schlicht auf den allg. Teil verweist, ist das keine steile These. Deine Ausführungen zeigen lediglich Deine eklatante Wissenslücke auf.