Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Medizinische Fachangestellte Eingruppierung
Spid:
Ich habe doch bereits ausgeführt, daß Dein Rechercheergebnis falsch ist.
Anonymos97:
Wieso ist es bitte falsch, wenn es genau in dem Forum so zu finden ist?
Spid:
Es ist falsch, weil es im Tarifvertrag anders geregelt ist.
Organisator:
Och Spid, lass den armen Anonymos97 doch nicht am langen Arm verhungern...
@Anonymos97
Laut Tarifautomatik bist du stets korrekt eingruppiert. Daher ist ein Antrag auf Überprüfung, Höhergruppierung oä tariflich nicht vorgesehen.
Der Arbeitgeber bildet sich lediglich eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die tariflich nicht bindend ist.
Wenn du also der Meinung bist, in der EG 6 eingruppiert zu sein, teile dies deinem Arbeitgeber mit; zusammen mit einer ernsthaften Zahlungsaufforderung.
Wie eine solche "ernsthafte Zahlungsaufforderung" aussehen kann, findest du hier im Forum.
Spid:
Es geht mehr um das Tätigkeitsmerkmal. Es ist falsch. Der Allg. Teil findet Anwendung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version