Ich halte die Untersuchung in Vorbereitung der Kündigung für entbehrlich. Der AN muß im Kündigungsschutzprozeß zunächst die sich aus den dezidiert dargelegten Fehlzeiten ergebende Indizwirkung erschüttern, erst dann geht es überhaupt um Krankheiten usw. Dazu werden dann üblicherweise die behandelnden Ärzte vernommen.