Autor Thema: Langzeitkranker Tarifbeschäftigter - Kündigung  (Read 2192 times)

Fragmon

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Hallöchen,

Ein Beschäftigter ist seit einem Jahr erkrankt. Es wird monatlich ein neuer Krankenschein vorgelegt. Wir prüfen nun eine Kündigung. Sollte die Person vorher nochmal dem amtsarzt vorgestellt werden (§3TV-L)? Was sollte man noch für eine rechtssichere Kündigung beachten.

Spid

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Antw:Langzeitkranker Tarifbeschäftigter - Kündigung
« Antwort #1 am: 03.09.2020 11:03 »
Negative Prognose und Darlegung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, bspw. weil man für eine lediglich befristete Krankheitsvertretung ohne Erkenntnisse über die Dauer der Vertretung und ohne Aussicht auf Entfristung keine Bewerbungen erhält.

Fragmon

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Antw:Langzeitkranker Tarifbeschäftigter - Kündigung
« Antwort #2 am: 03.09.2020 11:07 »
Ist der Amtsarzt oder der MDK für die Untersuchung zuständig. Einige Gesundheitsämter sehen sich für die Untersuchung von TB nicht zuständig.

Lars73

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Antw:Langzeitkranker Tarifbeschäftigter - Kündigung
« Antwort #3 am: 03.09.2020 11:12 »
MDK wäre nur zuständig wenn es Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Betriebsarzt wäre eine Option für Untersuchung nach §3 TV-L.

Ob eine Untersuchung sinnvoll ist hängt davon ab ob ihr schon zu einer Prognose in der Lage ist. Wobei es schwierig ist aus der Untersuchung beim Betriebsarzt viele Erkenntnisse als Arbeitgeber zu gewinnen.

Gab es schon ein BEM-Verfahren?

Spid

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Antw:Langzeitkranker Tarifbeschäftigter - Kündigung
« Antwort #4 am: 03.09.2020 11:17 »
Ich halte die Untersuchung in Vorbereitung der Kündigung für entbehrlich. Der AN muß im Kündigungsschutzprozeß zunächst die sich aus den dezidiert dargelegten Fehlzeiten ergebende Indizwirkung erschüttern, erst dann geht es überhaupt um Krankheiten usw. Dazu werden dann üblicherweise die behandelnden Ärzte vernommen.