Autor Thema: Anwendung §17 (2) in beide Richtungen  (Read 1899 times)

Novus

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Anwendung §17 (2) in beide Richtungen
« am: 03.09.2020 11:19 »
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage:

Hat jemand Erfahrung mit der Regelung zur Verkürzung/Verlängerung der Stufenzuordnung? Und wenn ja wie geht das von statten? Grüße

Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden.

WasDennNun

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Antw:Anwendung §17 (2) in beide Richtungen
« Antwort #1 am: 03.09.2020 12:35 »
Einige AGs haben keine Leistungsbewertung und lehnen von daher pauschal dieses Konstrukt ab, da sie ja eben keine Information über die durchschnittliche Leistung haben.
Sind aber durchaus gewillt, Mitarbeitern die sie halten wollen eine Zulage nach §16.5 zu geben.

Hab es aber auch schon erlebt, dass andere AGs dieses Konstrukt tarifwidrig per Zuruf vom Vorgesetzten nutzen.


Novus

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Antw:Anwendung §17 (2) in beide Richtungen
« Antwort #2 am: 03.09.2020 23:15 »
Die Anwendung von §16 ist hier standard - aber ich habe noch nie jemanden im Landesdienst gesehen der nach §17 einer höhere Stufe früher oder später erreicht hätte.

WasDennNun

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Antw:Anwendung §17 (2) in beide Richtungen
« Antwort #3 am: 04.09.2020 10:15 »
Die Anwendung von §16 ist hier standard - aber ich habe noch nie jemanden im Landesdienst gesehen der nach §17 einer höhere Stufe früher oder später erreicht hätte.
Eben
a) weil es im Landesdienst keine Leistungsbewertung gibt
b) weil die Durchführungsverordnungen davon ausgehen, dass man erst nach der Hälfte der Zeit in einer Stufe einschätzen kann ob jemand erheblich unter dem Durchschnitt liegt.
c) Diejenigen, die es betreffen könnte, eh das Entgelt der Stufe 6 bekommen (Zulage, förderliche Zeiten...)
und die anderen eh nicht wechseln.

Im kommunalen Bereich mit den LOBs sieht das bisserl anders aus.