Autor Thema: Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG  (Read 11143 times)

TobyWonder

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Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« am: 03.09.2020 15:19 »
Hallo Zusammen,


ich habe mich erfolgreich intern auf eine unbefristete E13-Stelle beworben.

Gleichzeitig komme ich von einer befristeten E11-Stelle (Laufzeitende noch nicht erreicht; Stufe 3). Der "Wechsel" erfolgt per Versetzung.

Bisher hatte ich fest mit E13/2 gerechnet. Rechne ich da falsch?

Ich bin ja lt. meiner Auffassung nicht als Wieder-/Neueinstellung zu werten (vgl.: BAG – 6 AZR 964/11), da ich ja keine Unterbrechung habe.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #1 am: 03.09.2020 15:33 »
Eine Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Eingruppierung wird durch eine Versetzung nicht berührt. Es bedarf vielmehr zusätzlich der einvernehmlichen Übertragung einer höheren Tätigkeit. Im bestehenden Arbeitsverhältnis handelt es sich dann um eine Höhergruppierung. Eine Höhergruppierung aus E11/3 in E13 führt in E13/3.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #2 am: 03.09.2020 18:14 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also eine Argumentation über „befristet/unbefristet“ oder „keine Erfahrungen im Bereich daher wie Neueinstellung“ siehst Du nicht? Bei meiner Prüfung hab ich dazu auch nichts gefunden - bis auf das eine Urteil, was jedoch für mich m.E. nicht anwendungsfähig ist.

Besten Dank im Voraus.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #3 am: 03.09.2020 18:24 »
Erfahrungen sind ebenso unbeachtlich wie die bisherige Befristung. Die einzige Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu vermeiden, wäre ein regulär auslaufendes befristetes Arbeitsverhältnis und die Neubegründung eines neuen im Anschluss. Das ist hier aber nicht der Fall.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #4 am: 03.09.2020 19:05 »
Das klingt sehr vielversprechend. Es gibt zwar einen Änderungsvertrag aber eben keinen Neuabschluss. Vielen Dank noch einmal.

Keko

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #5 am: 09.09.2020 21:28 »
Hallo,
ich habe mich intern auf eine TV-H e10 Stelle beworben und werde demnächst in einem anderen Dienstort versetzt. In moment habe ich die Tv-h E9a /3. Die neue EG wird erst an mich erst nach einer guten Leistung in drei Monaten übertragen. Dies wurde mir mündlich
gesagt und laut personaler in die Personalakte eingetragen.
Wird bei einer Höhergruppierung  die Stufe in der e9a in die e10  und dazu die stufenlaufzeiten die ich in der E9a gesammelt habe übertragen?

Vielen Dank?

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #6 am: 09.09.2020 21:36 »
Höhergruppierungen erfolgen im TV-H stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Keko

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #7 am: 09.09.2020 21:46 »
Danke für die rasche Antwort ! :)
 Kann man die Stufenlaufzeit anrechnen lassen?

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #8 am: 09.09.2020 21:53 »
Was an „die Stufenlaufzeit beginnt von vorn“ war jetzt unverständlich?

Alatar

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #9 am: 13.09.2020 17:52 »
Stufenlaufzeiten können unbenommen davon verkürzt oder verlängert werden. Ob die Stufenlaufzeit grundsätzlich "von vorne beginnt" ist gemessen an der "kann" - Frage von Keko vollkommen unerheblich.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #10 am: 13.09.2020 18:22 »
Sie beginnt nicht grundsätzlich von vorn, sondern bei einer Höhergruppierung stets. Eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ist keine Anrechnung der Stufenlaufzeit in einer anderen Stufe.

TobyWonder

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #11 am: 16.10.2020 19:31 »
Erfahrungen sind ebenso unbeachtlich wie die bisherige Befristung. Die einzige Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu vermeiden, wäre ein regulär auslaufendes befristetes Arbeitsverhältnis und die Neubegründung eines neuen im Anschluss. Das ist hier aber nicht der Fall.

Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen, da - obwohl mein Sachverhalt eher weniger komplex ist - immer noch nicht über die Stufeneinordnung befunden wurde. Nachfragen sind eher - so meine Wahrnehmung - störend. Derzeit gilt immer noch (auf dem Gehaltsnachweis) die alte Entgeltgruppe.

Ich möchte niemanden unnötig nerven, aber gleichzeitig auch meine Ansprüche wahren.

Reicht es in einem Schreiben (Postweg) auf die Protokollerklärung Nr. 2 zu §4 Abs. 1 iVm §17 Abs. 4 Satz 1 zu verweisen? Zzgl. der Wirkung für mich, dass ich rückwirkend zum Versetzungsbeginn in die EG 13 Stufe 3 einzuordnen bin.

Dann können Sie noch bissl prüfen und ich habe mindestens schon einmal meine Anspruch geltend gemacht - oder sehe ich das falsch?

Besten Dank im Voraus!

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #12 am: 16.10.2020 19:47 »
Da Du ungeachtet einer irrigen Rechtsmeinung des AG stets korrekt eingruppiert bist, ist dahingehend auch keine Geltendmachung erforderlich. Es sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die der tariflichen Ausschlußfrist unterliegen, hier das höhere Entgelt. Dieses ist geltend zu machen. Eine solche Geltendmachung bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung an den säumigen Schuldner entweder unter Bezifferung der Forderung oder einer konkreten Benennung des Anspruchs mit hinreichenden Angaben, daß der Schuldner diese selbst errechnen kann und in der Forderung erkennbar davon ausgegangen wird, daß der Schuldner dies kann.

Kerstin2311

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #13 am: 23.10.2020 19:53 »
Hallo,
ich bin seit 7 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe bis 31. Mai 2020 in einer befristeten 100%-Stelle EG13 Stufe 4 gearbeitet. Habe mich dann erfolgreich in eine unbefristete 100%-Stelle EG10 Stufe 4 beworben, meine Zeiten in Stufe 4 konnte ich mitnehmen. Nun wurde mir zum 1. Januar 2021 die Rückkehr (Versetzung) in meine alte Stelle EG13 (mit alten und neuen Arbeitsinhalten) angeboten, dieses Mal jedoch unbefristet erneut als EG13, jedoch 2 Jahre in Teilzeit (85%), danach 100%.

Nun meine beiden Fragen:
1. Die Personalabteilung sagt, die unbefristete EG13-Stelle muss ausgeschrieben werden, auch wenn ich mit Zeugnis und Gutachten meiner zukünftigen (alten) Chefs nachweisen kann, dass auf Ausschreibung verzichtet werden kann. Ist das legitim?

2. Nach meiner Berechnung müsste ich nicht wie zuvor in die EG13 Stufe 4, sondern laut Höhergruppierungstabelle in die EG13 Stufe 3 kommen und dort auch wieder bei 0 anfangen. Ist das korrekt?

Liebe Grüße
K.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
« Antwort #14 am: 23.10.2020 20:07 »
1. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der AG entscheidet, ob er Stellen ausschreibt oder es läßt.
2. Ja.