Autor Thema: Höhergruppierung E9/3 --> E11/2  (Read 1736 times)

nessi69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Höhergruppierung E9/3 --> E11/2
« am: 11.10.2021 16:05 »
Hallo,

ich bin derzeit in der Entgeltgruppe E9 Stufe 3 eingruppiert und hätte demnächst eventuell die Möglichkeit, eine höherwertige Tätigkeit (Eingruppierung lt. Ausschreibung = E11) zu übernehmen.

Ich weiß natürlich, dass damit ein "Rücksprung" in die Stufe 2 verbunden wäre, die dabei letzlich herausspringende Entgelterhöhung wird meiner Meinung nach dem Aufgaben- und Verantwortungszuwachs dieser Stelle aber absolut nicht gerecht. Meine Mitbewerber teilen im Übrigen alle diese Meinung!

Wir möchten daher bei den demnächst anstehenden Bewerbungsgesprächen versuchen, ein höheres Entgelt "auszuhandeln". Die Chancen hierfür stehen hoffentlich auch nicht so schlecht, da man sich von Seiten der Dienststelle schon den Wunsch nach einer Bewerbung aus einem bestimmten, eingeschränkten Personenkreis (dem ich und meine Mitbewerber angehören) signalisiert hat.

Meine Frage hierzu wäre, welche tariflichen Möglichkeiten es hier für ein höheres Entgelt als das Tabellenentgelt gäbe? Gibt es noch andere Möglichkeiten, als die Vorweggewährung einer höheren Stufe, da ich hier immer etwas Bauchschmerzen wegen des jederzeit möglichen Widerrufs hätte? Oder könnte man den Widerruf zumindest vertraglich ausschließen?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung E9/3 --> E11/2
« Antwort #1 am: 11.10.2021 16:10 »
Tariflich in Stufe 2 nicht. Die Widerruflichkeit der Zulage im Rahmen der Vorweggewährung ließe sich einzelvertraglich ausschließen, aber auch das wäre eine übertarifliche Regelung.